Photomed Bundesfachverband Solarien und Besonnung e.V.
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Suche nach einer Strategie zur Euronom

Diskussion um die Strategie der europäischen Solarien-Branche nach dem SCCP-Gutachten


Zur Erinnerung: Nach der Vorentscheidung durch die CENELEC (zur Vorgeschichte Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensterhier, Erläuterung CENELEC Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensterhier) und einem ersten Entwurf einer Stellungnahme durch die wissenschaftliche Kommission SCCP (Startet den Datei-DownloadOriginaltext zum Download), war das endgültige Dokument der SCCP mit deutlich verschärften Aussagen im März 2006 erschienen und die beiden EU-Kommissare Kyprianou und Verheugen setzten in einer Pressekonferenz Anfang Juli noch einen drauf und kündigten baldige restriktive Regelungen für die europäische Solarienbranche an.

Vor allem sollte die Bestrahlungsstärke von derzeit 0,6 W/m² gemäß der alten internationalen Norm auf 0,3 W/m² reduziert werden.

ESA koordiniert die Position der europäischen Solarien-Branche

Um eine einheitliche Position in Brüssel vortragen und durchsetzen zu können, wandte sich die ESA mit eigenen Votrschlägen an die nationalen Verbände - und stiess zunächst auf wenig Gegenliebe.

Hier die Stellungnahme des Photomed-Verbands durch Ihren Vorsitzenden Dr. Norbert Schmid-Keiner:

 


ESA
European Sunlight Association
Mr. Raymond Heeren, Chairman
Rue du Commerce 31

B-1000 Brussels

Sehr geehrter Herr Heeren,

wie Sie wissen setzt sich der Photomedverband in Deutschland für die freiwillige Leistungsbegrenzung und Qualitätssteigerung des Sonnenstudiomarktes ein.

Der Entwurf des offenen Briefes vom 11.7.2006 an die Mitglieder der ESA in Sachen SCCP-Bericht und EK-Meeting ?Selbstregulierung? wurde aus dieser Sicht von unserem Vorstand geprüft.

Der Vorstand  stimmt mit der in dem offenen Brief vorgeschlagenen ESA-Position und Vorgehensweise nicht überein und präferieren  nach nochmaliger eingehender Diskussion ausdrücklich den Weg der?Selbstregulierung vor gesetzlichen Eingriffen?.

Nach Meinung des Photomedverbandes sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine europäische gesetzliche Regelung und auch die europäische Norm auf Basis der wirksamen Höchstbesttrahlungsstärke von 0,3 Watt/qm zu verhindern. Dies sollte aus unserer Sicht Inhalt einer einheitlichen ESA-Stellungnahme sowohl gegenüber der DG Enterprise werden als auch in Kontaktaufnahme dem EU-Kommissar, Herrn Günther Verheugen, als Vertreter der Industrie in der EC als die gemeinsame Position der gesamten europäischen Besonnungsindustrie erläutert werden mit der Zielstellung, dass diese Position in den weiteren EC-Aktivitäten berücksichtigt wird.

Aufgrund der Ausrichtung unseres Marktes ist die vorgesehene Reduzierung der wirksamen Bestrahlungsstärke in diesem Umfang auf keinen Fall  akzeptabel, da dies zu erheblich längeren Bestrahlungszeiten und der erhöhten Gefahr von Überdosierungen führt. Die Gefahr von Verstößen gegen solche Empfehlungen wird verstärkt und erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf unsere Mitglieder aber auch unsere Partner, die Herstellern, sind zu befürchten.

Darüber hinaus gibt  es praktisch keine wissenschaftlichen Beweise, die zeigen, dass eine höhere wirksame Bestrahlungsstärke als 0,3 Watt/qm bei vernünftiger Anwendung auch ein höheres gesundheitliches Risiko beinhaltet.
Wir sollten uns auf keinen! Fall auf die unsachliche und wissenschaftlich nicht eindeutig haltbare Diskussion unsere Gegner einlassen. Fakten gegen Fakten.

Anders als in dem offenen Briefentwurf dargestellt, sind in den meisten europäischen Ländern mit wirtschaftlicher Bedeutung im Besonnungsmarkt (Deutschland, Groß-Britannien, Niederlande, Italien) bis heute noch keine gesetzlichen Regelungen erlassen.

Bekanntermaßen verfügen auch unsere Partner-Verbände in diesen Ländern über keine rechtlichen Möglichkeiten, um Druck auf die Studiobetriebe ausüben zu können, die Empfehlungen oder normativen Regelungen wirksam umzusetzen.

Die Festlegung und praktische Umsetzung von Instrumentarien einer Studiozertifizierung, die z. Z. in Deutschland anlaufen, unterstützen diese Vermutung und sind in ihrer Gesamtheit auf den Grundsatz einer Selbstregulierung durch die Branche und damit die Vermeidung von staatlichen, gesetzlichen Eingriffen mit allen ihren Folgewirkungen ausgerichtet. In diesem Zusammenhang ist übrigens UK nicht das einzige Land in Europa, in der die Industrie versucht hat, Selbstregulierungsgrundsätze festzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.med. Norbert Schmid-Keiner
1. Vorsitzender

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