
Der Fall der Werbekampagne des englischen Solarien-Verbands, The Sunbed Association, für die biopositiven Wirkungen der Besonnung, die nach Intervention der Medien- bezw. Werbe-Aufsicht gestoppt werden musste, könnte auch für Deutschland exemplarische Bedeutung haben.
Was ist erlaubt und was nicht in der Solarien-Werbung mit Gesundheits-Argumenten.
Dr. Peter Bocionek, Mitglied in zahlreichen internationalen Gremien und Vize-Präsident der European Sunlight Association, kennt den Fall und zieht einige vorläufige Schlüsse:
Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz?
Aus meiner Sicht sind in diesem Zusammenhang zwei Gesichtspunkte zu berücksichtigen, nämlich der rechtliche und der inhaltliche.
Im Hinblick auf die rechtliche Seite, die ja innerhalb der EU noch nicht harmonisiert ist, kenne ich allerdings die entsprechenden Richtlinien in Großbritannien nicht. In Deutschland wäre meiner Ansicht nach eine derartige Werbung ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, da Laienkreisen medizinische Wirkungen versprochen werden (obwohl es sich noch nicht einmal um eine Medizinprodukt handelt), die eine erfolgreiche Abmahnung sehr wahrscheinlich machen.
Gesundheitswirkungen bestätigt
Inhaltlich hat dagegen der Verband The Sunbed Association Recht, was beispielweise auch von der WHO bestätigt wird. Die WHO sagt, dass mit Solarien Vitamin D gebildet werden kann, allerdings wird die Solarienanwendung auch für diesen Zweck nicht empfohlen, da nach Meinung der WHO einem möglichen Vitamin D-Defizit z.B. durch die Ernährung vorgebeugt werden kann.
Darüber hinaus muss allerdings auch die unterschiedliche Bewertung der Nutzen-/Risiko-Relation der beteiligten Gruppen betrachtet werden.
Verbraucher- und Strahlenschutzorganisationen kommen hier sicherlich zu einer anderen Bewertung als solche, die aus diesen Produkten letztendlich einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen, was ja bei der TSA der Fall sein wird.
Der Verdacht reicht schon aus
Letzteres ist doch die Grundproblematik, mit der die Besonnungsbranche immer wieder konfrontiert ist. Selbst wenn die ICNIPR resümiert, dass es keinen eindeutigen Beweis dafür gibt, dass Solarienanwendung Hautkrebs verursacht, bleibt doch der Verdacht bestehen, dass möglicherweise das Hautkrebsrisiko erhöht wird.
Aus Sicht von Schutzorganisation reicht dieser Verdacht schon aus, um sich gegen die Nutzung von Solarien auszusprechen, zumal es sich um eine zusätzliche und vermeidbare Exposition handelt und die gesundheitlichen Wirkungen auf anderen Wegen erreicht werden können.Sogar der kosmetische Nutzen der Solarien wird nach deren Ansicht häufig in Frage gestellt.
Strahlenschutz mit der stärkeren Lobby
In der reinen Werbung ist es also immer wieder eine Gratwanderung, wenn die Besonnungsindustrie gesundheitliche Wirkungen in den Vordergrund stellt, zumal die Lobby der Strahlenschutzorganisationen bei Behörden weitaus stärker ist als die der Industrie.