Im Folgenden einige Anregungen für Schreiben an Gesundheits- und Umweltpolitiker sowie die Landtagsabgeordenten Ihrer Region.
Thema: Die "Solarienverordnung"
Jeweils zu den aufeinander folgenden Abschnitten eines solchen Briefs finden Sie unten einige alternative Formulierungen, die Sie nach Ihrem Belieben auswählen, kopieren und einsetzen, aber natürlich auch ändern und ergänzen können.
Bitte legen Sie die offizielle Stellungsnahme der Verbände zur "Solarienverordnung" Ihrem Brief bei. Eine druckfähige Version (PDF) dieser Stellungnahme finden Sie hier.
Die eckigen Klammern <...> markieren Passagen. die von Ihnen individuell ersetzt werden sollten.
In jedem Fall wären persönliche Bemerkungen von Ihnen und Hinweise auf spezifische regionale Verhältnisse sinnvolle Ergänzungen des allgemein gehaltenen Textes.
Aus dringendem Anlass wenden wir uns heute mit einem besonderen Anliegen an Sie als unseren <Landtagsabgeordneten, Umweltminister, Parteivorsitzender…> persönlich.
Ein Arbeitsentwurf des Bundesumweltministers zur "UV-Schutz Verordnung (UVSV)" liegt uns seit einigen Tagen vor. Diese Ausführungsverordnung zum „Solariengesetz“ (Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung vom 29.Juli 2009) war seit längerem erwartet und wäre als notwendige Rahmensetzung für den Besonnungsmarkt von uns auch begrüßt worden. Über den Entwurf wird in Kürze - nach Anhörung der Verbände - der Bundesrat abzustimmen haben. Hier hoffen wir auf die Unterstützung unserer Landespolitiker bei unserem Kampf um den Erhalt unserer Betriebe und ihrer Arbeitsplätze in der Region.
Der Bundesumweltminister hat gem. §5 NiSG vom 29.07.2009 einen VO-Entwurf für die Anwendung von Besonnungsgeräten außerhalb der Medizin in das Erlassverfahren eingebracht. Der VO-Entwurf ist gem. dem NiSG zustimmungspflichtig durch den Bundesrat.
In seiner jetzigen Fassung hat der Entwurf bei uns, wie auch bei anderen Studiobetreibern, ihren Mitarbeitern und Kunden in diesem Land Erstaunen, ja Entsetzen, hervorgerufen. Obwohl wir uns als Betreiber von <Anzahl> Qualitätsstudios mit <Anzahl> Mitarbeitern zweifellos zu den Marktführern in unserer Region zählen, sehen wir uns durch diesen Entwurf in unserer wirtschaftlichen Existenz unmittelbar bedroht - ohne jede sinnvolle Begründung und ohne dass die wichtigen Schutz-Ziele der Verordnung damit zu erreichen wären.
Diese Ziele sind uns sicher ebenso wichtig wie Ihnen; wir haben das durch die freiwillige Zertifizierung - unter der Federführung des Bundesamtes für Strahlenschutz - und durch viele Anstrengungen weit darüber hinaus nachgewiesen.“
„Die Vorgaben des Entwurfes zwingen uns als Unternehmer der Besonnungsbranche und Angehöriger einer mittelständischen Branche in Deutschland mit ca. 5000 Betrieben und ca. 28000 Beschäftigungsverhältnissen Sie um Unterstützung bei der Abwehr von existenz- und arbeitsplatzvernichtenden Regulierungen zu bitten. Die regionale/landesweite Sicherstellung unseres Solarien-/Besonnungsangebotes an die Bevölkerung und die Erhaltung der Betriebe sowie Arbeitsplätze liegt uns dabei besonders am Herzen – wofür wir die Landesunterstützung bei den VO-Beratungen im Bundesrat erwarten.
Wir haben als Unternehmer des Landes Anspruch darauf, unberechtigte Eingriffe in unsere Gewerbefreiheit abzuwehren und fühlen uns unseren Mitarbeitern/-innen, wie auch der regionalen Bevölkerung mit unserem Gewerbeangebot verpflichtet. Aus diesem Grunde waren hohe Qualitätsstandards schon immer Teil unseres betrieblichen know-hows, das mit der Zertifizierung des/der Betriebe nach den Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und dem Bundesumweltministerium dokumentiert ist.
Gesetz und Verordnung sollten den Bürger und Verbraucher vor Schaden zu bewahren, Diese Verordnung verfehlt nicht nur das gesetzte Ziel durch die Einseitigkeit ihrer Stoßrichtung, sie konterkariert es vielmehr durch die bürokratische, existenzbedrohende Überregulierung der künstlichen Besonnung, die unter angemessenen gesetzlichen Rahmenbedingungen einen wissenschaftlich inzwischen nicht mehr bestreitbaren Beitrag zur gesundheitlichen Prävention und zur Bekämpfung chronischer Erkrankungen ("Volkskrankheiten") leisten könnte.
Mit der einseitigen Fokussierung auf die Risiken der UV-Strahlen, der "bösen Sonne", werden die um ein Vielfaches bedeutenderen Wirkungen der "guten Sonne" unterschlagen und ihr Beitrag zu einem finanzierbaren Gesundheitssystem verhindert - ein absurder Vorgang.
Ausreichender Schutz der Verbraucher durch Gesetz und Verordnung vor missbräuchlicher Nutzung der künstlichen Sonne kann, wenn die Scheuklappen fallen, sehr wohl einhergehen mit der risiko-freien bzw. risiko-armen Nutzung der UV-Strahlen in Solarien - im wohlverstandenen Interesse einer eher präventiven denn kurativen Gesundheitspolitik.
Der vorliegende Entwurf verhindert den positiven Beitrag der künstlichen Besonnung. Er sorgt nicht für den angemessenen Schutz der Verbraucher sondern - im Gegenteil - verhindert die kontrollierte und individuell optimierte Nutzung der "guten Sonne", indem sie ihr das wirtschaftliche Fundament entzieht, gleichzeitig den Verbraucher entmündigt, die Gewerbefreiheit aushebelt und das Gesundheitssystem an der kostenempfindlichsten Stelle belastet, bei den chronischen Krankheiten.
Sollte die Verordnung in dieser Form den Bundesrat passieren, werden nicht nur tausende von selbstständigen Existenzen bundesweit und in der Region bedroht sein, sondern auch zig-tausend Arbeitskräften freigesetzt werden und Steuerabgaben bei Bund, Ländern und Kommunen in nicht unbeträchtlicher Größenordndung wegbrechen. Eine Branche würde verschwinden, die für derzeit etwa 17 Millionen Menschen einen Beitrag zum Wohlbefinden und – wie wir glauben nachweisen zu können – zur Gesundheit leistet.
Der VO-Entwurf ist gekennzeichnet durch eine Begründung mit einseitigen, teils falschen und wissenschaftlich nicht begründeten Interpretationen zu den Wirkungen der UV-Bestrahlung auf den menschlichen Körper. Anforderungen aus dem VO-Text enthalten deutliche Überregulierungen, die von uns kleinen, mittelständischen Firmen nicht erfüllt werden können. Sie sind in einzelnen Vorgaben sachlich nicht begründet und branchen-organisatorisch schlichtweg existenzvernichtend. Die Folge werden Betriebsschließungen, eine Erhöhung der Arbeitslosenzahlen in der Region und die Beseitigung eines Freizeit-/Wellnessangebotes für die Bevölkerung sein, abgesehen von den Auswirkungen auf gesundheitspolitische Aspekte, die in der Bereitstellung von Besonnungsangeboten für die Bevölkerung bestehen.
Die Ihnen beigefügte Stellungnahme der Branchenorganisationen definiert unsere grundsätzliche Kritik an dem VO-Entwurf.
Für die sachliche Darlegung unserer Einwände finden Sie in der Anlage die Stellungnahme der Branchenverbände und eine kurze Zusammenfassung über den Stand der Wissenschaft zu den strittigen Themen.
„Wir bitten Sie, sich unserer Eingabe anzunehmen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Informationen in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung und laden Sie ebenso gerne dafür in unser Unternehmen ein. Es sollte das gemeinsame Ziel sein, im Interesse der Region und unseres Bundeslandes, Gewerbeangebote nicht zu vernichten, sondern sie zu erhalten und dafür sachgerechte, zweckmäßige, gewerberechtliche Vorschriften im Interesse von Betrieben und Verbrauchern zu erlassen.
Mit freundlichen Grüßen …“
„Wir würden Ihnen gern unsere Bedenken und Einwände persönlich vortragen und bitten Sie um einen Gesprächstermin in allernächster Zeit. Es geht hier nicht nur um uns als Unternehmer und unsere Betriebe, sondern vielmehr um unsere Verantwortung für die Mitarbeiter, die Kunden und den Erhalt einer wichtigen Dienstleistung und darüber hinaus einem nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor in der Region
In der Hoffnung, mit Ihnen gemeinsam als unseren Abgeordneten, die sinnlose Zerstörung einer ganzen Branche verhindern zu können, bleiben wir mit besten Grüßen… „