Bundesfachverband für Besonnung
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EU: "Sonnenschein-Richtlinie" gekippt

<typohead type="4">Gesetzlicher Sonnenschutz für Arbeitnehmer abgelehnt</typohead>

Mit knapper Mehrheit hat das Europäische Parlament am 07.09. 2005 den vorbeugenden Sonnenschutz für Arbeitnehmer gekippt. Der entsprechende Artikel in einer EU-Richtlinie zum Schutz vor optischen Strahlen am Arbeitsplatz sollte das Risiko von Hautkrebs verringern. Vor allem konservative und liberale Abgeordnete feierten die Abstimmung als "Erfolg der Vernunft".

Fast eine Realsatire

Der Richtlinien-Entwurf war von Beginn an unter scharfem Beschuss der unterschiedlichsten Interessenverbände. Die deutsche Bauindustrie sah die gesamte Bautätigkeit in Deutschland gefährdet und die Vertreter der bayerischen Gastwirte beklagten lautstark die Bedrohung der Ausschnitte in den Dirndln der Biergarten-Bedienungen. Die Töne aus anderen Ländern waren moderater aber in der Sache ähnlich.

Tatsächlich aber sollte mit dieser Richtlinie lediglich eine europaweit einheitliche Vorschrift für Arbeitgeber geschaffen werden: Sie sollten ihre Beschäftigten darauf hinweisen, dass zuviel Sonneneinstrahlung Hautkrebs verursachen kann und Ratschläge geben, wie man das Risiko vermindern könne.

Viel Lärm um wenig?

Die Europäische Kommission und auch der Ministerrat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, wollten also lediglich die Arbeitgeber zu einer besseren Aufklärung ihrer Beschäftigten verpflichten.

Die EU-Mitgliedsregierungen hatten den Sonnenschutz-Artikel sogar einstimmig beschlossen.

Der Sonnenschutz ist Teil einer ansonsten unstrittigen EU-Richtlinie zum Schutz vor optischen Strahlen. Dabei geht es vor allem um die Gefahren für Haut und Augen durch Laserstrahlen und bei Schweißarbeiten.

Zurück in die Ausschüsse

Jetzt muss die gesamte Arbeitsschutz-Richtlinie in den Vermittlungsausschuss.

Vor allem Länder mit einem bereits bestehenden hohen nationalen Schutzniveau ihrer Arbeitnehmer, wie beispielsweise Deutschland, legen Wert auf einen einheitlichen europäischen Arbeitsschutz. Dadurch wird verhindert, dass sich einzelne Länder einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie auf Arbeitsschutzvorschriften verzichten.

Dazu ein Kommentar von Dr. Peter Bocionek, JW Holding

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