Die neuen Bestimmungen und ihre Anpassungsprobleme
Die ersten Erfahrungen haben die Sonnestudio-Betreiber mit der neuen EU-Entsorgungsrichtlinie "Waste of Electrical and Electronic Equipment, WEEE" und dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, ElektroG? vom 16. März 2005 gemacht.
Die letzte Phase der Umsetzung wurde zum 24.03.2006 rechtskräftig. Gemäß dieser Gesetzgebung haben alle Elektrohersteller oder Erstinverkehrbringer von Elektroprodukten die Pflicht, Altgeräte zurückzunehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung beziehungsweise Verwertung zuzuführen.
Die Hersteller haben die Bildung von zwei Systemen unterstützt, die deren gesetzliche Pflichten übernehmen und erfüllen:
Gelenkt und überwacht wird die Rücknahme- und Verwertungspflicht der Hersteller durch eine zentrale Stelle: Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR). Sie ist die "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des ElektroG.
Ihr wurde die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben gemäß § 17 ElektroG übertragen.
Die vorrangigen Ziele des Gesetzes sind, den anfallenden Elektroschrott zu reduzieren, die Umweltbelastung zu verringern, wertvolle Rohstoffe zu bewahren und die Umwelt und die Gesundheit der Menschen zu schützen.
Dieses Gesetz birgt eine Menge Diskussionsstoff. Denn es bedeutet für alle Sonnenstudios, Händler und betroffene Hersteller einen erheblichen Mehraufwand an Kosten und Personal.
Zusätzlich zum Einkaufspreis müssen ca. 22 Cent pro UV Niederdruck- und Hochdruckleuchten für die umweltgerechte Verwertung und Entsorgung gezahlt werden. Hinzu kommen für den Hersteller/Erstinverkehrbringer die Kosten für die Registrierung je UV-Röhren-Marke und die monatliche Meldung der inverkehrgebrachten Röhrenmengen bei der EAR.
Trotz der eingerichteten Systeme haben die Hersteller/Erstinverkehrbringer noch mit den verschiedensten Abwicklungsproblemen zu kämpfen. Beispielsweise erheben ein Grossteil der Abfall-Sammelstellen eine zusätzliche Service-Gebühr oder nehmen gewisse Mengen gar nicht erst an. Ferner muss der Endkunde lange Strecken zur nächsten Sammelstelle zurücklegen, damit seine Röhren ordnungsgemäß entsorgt werden.
Zur Zeit arbeiten die verschiedenen Institutionen auf Länder- und Städteebenen daran, diesen noch unbefriedigenden Situationen entgegenzuwirken und kundenfreundliche Lösungen zu finden.
Bis sich die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland und in den anderen EU-Ländern einspielt, wird jedoch noch einige Zeit vergehen. Die nächsten Schritte werden darin liegen, die Richtlinie in allen EU-Ländern ganzheitlich zu etablieren und die entsprechenden Einrichtungen zu schaffen.
Fragen und Antworten zur Röhrenentsorgung nach dem "ElektroG":
"Was muss/kann ich als Studio-Betreiber tun?"
1. Was tun mit den Röhren?
Die Röhren müssen bei den freiwilligen oder bei den öffentliche rechtlichen (Kommunen, Gemeinde) Sammelstellen entsorgt werden.
2. Wohin genau (wie erfahre ich die für mich zuständige Sammelstelle) und gibt es Alternativen?
Die freiwilligen Sammelstellen finden Sie im Internet unter www.lightcycle.de . Dort hat man die Möglichkeit über eine PLZ-Abfrage eine Sammelstellen in seiner Nähe zu finden. Zur Entsorgung der Röhren bei den Städten, Gemeinde müsste man sich selber im Ort nachfragen.
3. Was kann ich dort unter welchen Bedingungen deponieren? und was nicht?
Dort können die Solarienröhren in handelsüblichen Mengen abgegeben werden. Es handelt sich hierbei um Bringschulden, d.h. die Röhren werden nicht beim Kunden abgeholt! Wichtig ist hierbei, das es sein kann das die Sammelstelle eine Servicegebühr für die Annahme verlangen kann.
4. Was zahlen an wen - wenn überhaupt? (kann ich da irgendetwas einsparen?)
JK Licht hat einen Vertrag mit LARS geschlossen. Diese übernehmen die Mengenmeldungen für uns und diese haben wieder einen Vertrag mit Lightcycle (Entsorgung) geschlossen.
Wir zahlen 0,22? an LARS und belasten diese an unseren Händler weiter, dieser berechnet die Kosten von 0,22? weiter an den Endkunden. Der Endkunde kann dafür die Röhren kostenlos bei den Entsorgungsstellen entsorgen. Eine Servicegebühr kann jedoch von der Sammelstelle verlangt werden!
5. Wen kann ich fragen bei Problemen?
Haben Sie Fragen rund um die Entsorgung können Sie sich an Lightcyle unter www.lightcycle.de wenden.
Bei Fragen rund um das Gesetz, Meldungen, allgemeinen Fragen etc. wenden Sie sich ab www.stiftung-ear.de.
Weitere hilfreiche Internetseite sind: www.lars-recycling.de
Umwelt Bundesamt unter www.uba.de
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich wenden an:
JK-Licht GmbH, Eduard-Rhein-Str. 3, 53639 Königswinter
E-Mail: info(at)jk-licht.de
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