Austausch der Argumente bei der Anhörung im Bundesumweltministerium |
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Hallo ###USER_name###, "High Noon" in Bonn - zumindest was die Tageszeit angeht. Einen Sieger dagegen gab es heute nicht bei der Anhörung zur "Solarienverordnung" (UVSV) im Bundesumweltministerium.
Die Solarienverbände traten nicht nur gründlich und auf den Punkt vorbereitet an, sondern hatten mit der Frankfurter Anwaltskanzlei Gleislutz exzellenten juristischen Sachverstand und einen sachlich-eloquenten "Sprecher" engagiert, der in geschliffenen Worten die Einwände der Verbände gegen einzelne Bestimmungen der Verordnung vortrug. Austausch der Positionen und weiteres NachdenkenEbenfalls gut vorbereitet und sachkundig die "andere Seite". Die mit der Verordnung seit langem befassten Beamten des Ministeriums,stellten ihre Positionen zu den von den Verbänden kritisierten Punkten noch einmal dar und verteidigten sie in der anschliessenden Punkt-für-Punkt-Diskussion .
Es wurde deutlich, wo das Ministerium versuchen wird, seine Position im weiteren Durchlauf der Verordnung durch die "Instanzen" unverändert durchzusetzen und wo Kompromisse noch denkbar sind. So scheint die Präsenzpflicht, die physische Anwesenheit einer "Fachkraft" zu jeder Zeit, dem Minister besonders am Herzen zu liegen - mit all den Konsequenzen, die das vor allem für SB-Studios, aber natürlich auch für Solarien in Fitness-Studios, Hotels oder Schwimmbäder hat. Und immer wieder der Rückfriff auf die tröstende Formel: man werde dieses oder jenes Argument prüfen und wägen.
Die anwesenden Vertreter der verschiedenen Verbände und Gruppen hatten unterschiedliche Eindrücke von der Bereitschaft der Ministerialbehörde zu Änderungen an ihrem Referenten-Entwurf. Noch ein weiter Weg bis zur VerabschiedungDer Referentenentwurf geht jetzt zunächst einmal in die Länder-Anhörung (da die Durchführung der Verordnung Ländersache und daher die endgültige Entscheidung Sache des Bundesrats ist) und dann mit oder ohne substantielle Änderungen wieder in die Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien. Erst dann wird der Verordnungsentwurf dem Bundesrat zur Verabschiedung vorliegen, was vor der Sommerpause allem Anschein nach nicht mehr möglich ist.
Es ist also davon auszugehen, dass die Verordnung möglicherweise erst im Herbst oder gar zum Jahresbeginn 2011 in Kraft tritt - mit den üblichen Übergangsfristen. Politischen Druck erzeugenAlle Argumente liegen nun auf dem Tisch. Welche am Schluss von der einen oder anderen Seite durchgesetzt werden können, ist jetzt im wesentlichen eine politische Frage. Und hier kommen die beiden bereits vorgestellten Versuche ins Spiel, von Seiten der betroffenen Branche einen angemessenen Druck aufzubauen.
Jetzt gilt`s! Gefordert ist jeder EinzelneAbwarten ist keine Lösung. Wenn der Verordnung noch der ein oder andere Giftzahn gezogen werden soll, dann ist es jetzt an der Zeit, die politische Zange anzusetzen. Die Besonnungsbranche hat in der Vergangenheit immer wieder Chancen und Gelegenheiten liegen lassen. Sicher wird auch dies nicht das "letzte Gefecht" sein. Aber die unmittelbare Zukunft der Branche entscheidet sich hier und jetzt. Wer mitentscheiden will, muss jetzt mitmachen. |
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