Solariengesetz auf den Weg gebracht

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Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG)
Entwurf des NSGI

Wie erwartet hat das Bundesumweltministerium (BMU) das "Solariengesetz" als neue eigenständige Regelung (Gesetzentwurf) mit dem Titel

 

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG)

 

auf den Gesetzgebungsweg gebracht. 

Gestern hat in einer Pressekonferenz die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesgesundheitsministeriums, Marion Caspers-Merk, das Gesetz als vordringlich bezeichnet. Die Bundesregierung scheint also den ernsthaften Versuch zu unternehmen, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

 

Nach dem Scheitern des "Umweltgesetzbuchs" war dieser Schritt die logische Folge.

 

Tatsächlich ist der Gesetzentwurf praktisch deckungsgleich mit den im IV. Buch des Umweltgesetzbuchs formulierten Bestandteilen zur Regulierung des Solarienmarktes.

Der Entwurf ist auf der Website des BMU einzusehen unter

http://www.bmu.de/gesetze_verordnungen/bmu-downloads/doc/43266.php

Wie im gescheiterten Umweltgesetzbuch - IV. Buch - sind alle substantiellen Regelungen, ausser dem Solarienverbot für Jügendliche unter 18 Jahren, späteren Verordnungen vorbehalten.

 

Wie schon beim Umweltgesetzbuch werden die Solarienverbände aktiv und konstruktiv an der Ausgestaltung des Gesetzes und vor allem der Verordnungen mitarbeiten.


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