Ab wann gilt das Solariengesetz? |
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Hallo ###USER_name###, da nach der Verabschiedung des Solariengesetzes im Bundestag und dem erwarteten anschließenden Medienrummel viele Anfragen kamen, hier noch einmal die Antwort auf die Frage: Ab wann gilt das Gesetz mit dem Solarienverbot für Minderjährige?
Das Solariengesetz („Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung, NISG“)
Erst dann ist es gültig. Spätestens also wohl im Herbst dieses Jahres.
Wer sich gründlich informieren will, findet die einschlägigen Texte hier: Den Gesetzentwurf der Koalition selbst, die Begründungen, die Stellungnahme des Bundesrates und die Antwort der Bundesregierung http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/127/1612787.pdf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612276.pdf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/132/1613299.pdf (Im Moment ist das Dokumentationssystem des Bundestages offensichtlich durch einen Systemfehler nicht erreichbar, das könnte sich aber jederzeit ändern).
Wie schon verschiedentlich ausgeführt, ist das Gesetz selbst "inhaltlich" wenig bedeutsam. Lediglich das Solariumverbot für Jugendliche unter 18 Jahren wird dort festgelegt. Der Rest wird den Ausführungsverordnungen überlassen. Allerdings wird durch das Gesetz bestimmt, dass die Regelungen für alle kommerziellen Betreiber von Solarien gleichermaßen gelten, d.h. eben nicht nur für Sonnenstudios sondern ebenso für Hotels, Schwimmbäder, Fitnesscenters etc., die künftig die einhaltung der Altersgrenze kontrollieren müssen.
Ein erster Entwurf der Regierung für die Ausführungsverordnung ist derzeit ebenfalls im parlamentarischen Prozess und wird dort im wahrsten Sinne des Wortes durchgekaut. Was vom ursprünglichen Entwurf dabei übrigbleibt, ist ebenso ungewiss wie ein Datum für die Verabschiedung bzw. Zustimmung in Bundestag und Bundesrat. Gut gerüstet - Die Photomed-AufkleberSobald das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Gültigkeit erreicht hat, greift auch die Strafandrohungen bei nachgewiesenem Verstoss gegen das Solarienverbot für Jugendliche. Es ist also wichtig, nicht nur die eigenen Kontrollverfahren verbindlich für alle Mitarbeiter zu definieren, sondern auch so früh wie möglich den Kunden die neue Regelung deutlich und verständlich zu machen. Ein Baustein dabei ist ein Aufkleber (in zwei Varianten), der von Photomed gegen einen nominelle Gebühr zur Verfügung (1 Euro/Stück für Mitglieder) gestellt wird und der hier bestellt werden kann: http://www.photomed.de/Werbemittel.solarium_werbemitte.0.html |
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