Mit Sonne und Solarium die Gesundheitskosten um 17,7 Prozent reduzieren |
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Hallo ###USER_name###, Wie ein ironischer Kommentar zu den aufgeregten Diskussionen und Mediendarstellungen rund um das "Solariengesetz" wirken einige wissenschaftliche Untersuchungen, deren Ergebnisse in diesen Tagen (online vorab) veröffentlicht wurden.
Mit Sonne und Solarium 177 Milliarden Euro sparen? Nachdem wir nun seit über einer Woche mit immer neuen Meldungen und Kommentaren zur Verwerflichkeit der UV-Strahlen und ihrer gesundheitsgefährdenden, unverantwortlichen Verwalter in den Sonnenstudios gefüttert wurden, denen nur mit der regulierenden Strenge des Gesetzes beizukommen sei, kommen nun ausgerechnet aus der Wissenschaft ganz andere Töne: Eine Studie amerikanischer, norwegischer, österreichischer und deutscher Wissenschaftler von Rang kommt nach gründlicher Analyse der Kosten des weit verbreiteten Vitamin D-Mangels in Europa zu dem Ergebnis, dass bei einer ausreichenden Versorgung mit dem "Sonnenschein-Vitamin" - 90 Prozent geschieht durch UV-Bestrahlung der Haut durch Sonne oder Solarium - erstaunliche 17,7 Prozent unserer Gesundheitskosten eingespart werden könnte - wenn wir nur wollten. Mehr dazu bei "Sonne ist Leben"
Mehr Sonne macht weniger Hautkrebs! Dass regelmäßiger Aufenthalt an der Sonne (oder regelmäßiges aber mäßiges Sonnenbaden im Solarium) die Melanom-Gefahr (Melanom = "schwarzer" Hautkrebs) nicht etwa drastisch erhöht, wie in diesen Tagen wíeder unermüdlich behauptet wird, sondern sogar tendentiell senkt, berichtet eine Untersuchung der regierungsoffiziellen US Food and Drug Administration in eine viel beachteten Studie....
Umweltministerium drückt beim Solariengesetz auf die Tube Auf Anfrage bestätigt der Pressesprecher des Bundesumweltamts, dass nicht nur das Solariengesetz selbst, sondern auch die Ausführungsverordnung mit allen Detailregelungen unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes durch die Instanzen gepeitscht werden soll. (Auch der Bundesrat ist einbezogen). Noch allerdings gibt es zu den inhaltlichen Details keinerlei Informationen. Der "Fahrplan" der Regeirugn für das Solariengesetz soll, laut BMU-Presseamt folgendermaßen aussehen:
6 Monate nach Unterzeichnung und Veröffentlichung tritt das Gesetz in Kraft - sprich: Ende 2009/Anfan 2010. Die Ausführungsverordnung(en) werden entsprechende Übergangsfristen enthalten.
Kongressprogramm wird noch spannender Angesichts der jüngsten Entwicklungen reagiert der Photomed-Verband auch mit Änderungen im Programm des 3. Fachkongress für Solarien und Besonnung, am 09. Mai in Berlin. So wird der schon aus früheren Kongress-Auftritten als harter aber fairer Partner bekannte Leiter der Strahlenschutzabteilung im Bundesumweltministerium, Dr. Karl Eugen Huthmacher die neuesten Entwicklungen erläutern, Perspektiven aufzeigen und sich der Diskussion stellen. Das „holländische Modell“ – enge Zusammenarbeit des Solarienverbands mit der Regulierungsbehörde und den Kontrollinstanzen - wird vom Präsidenten des Branchenverbands SVZ, Huib van Hist, vorgestellt und sicher auch als Modell für Deutschland empfohlen; ein Modell, das möglicherweise von der EU als Pilot-Modell (European Joint Action on Market Surveillance and Enforcement) forciert werden soll. Das Programm und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Kongress-Website www.fachkongress-solarien.de |
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