Euronorm, Solariengesetz und noch eine Absage |
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Hallo ###USER_name###, Die Unsicherheit in der Branche über die "politischen" und "branchenpolitischen" Trends hat in den letzten Wochen eher noch zugenommen. Drei Ereignisse und was sie für die Sonnenstudios zu bedeuten haben: Auch die Tanning World Expo abgesagt![]() Nach der Solaria ist nun auch die internationale "Tanning World Expo" in den USA abgesagt worden. Die Begründung ist die gleiche wie bei der Solaria-Absage: Unsicherheiten bei den Herstellern über die künftige Markt-und Konjunktur-Entwicklung. Für den veranstaltenden Branchenverband ITA (Indoor Tanning Association) bedeutet das - ähnlich wie für den deutschen Schwesterverband" SLS - ein bedrohliches finanzielles Desaster. Kommt das "Solariengesetz" nun doch noch?Mit der Zerlegung des "Umweltgesetzbuchs" in seine Einzelteile steigt die Möglichkeit - wenn auch wohl nicht die Wahrscheinlichkeit - dass das "Solariengesetz" doch noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird: Wann gilt was und wo bei der neuen Euronorm?Die von der CENELEC erarbeitete neuen Euronorm tritt am 01.04.2009 in Kraft. Relevant ist dabei für die Sonnenstudios vor Ort vor allem die überarbeitete Liste der "Ausschlusskriterien" (hier die Liste mit roter Markierung der Neuformulierungen). Wer darf künftig nicht mehr zum Sonnen auf die Sonnenbank gelassen werden?
Im wesentlichen entspricht diese Liste den Kriterien, die bereits für die zertifizierten Studios gelten. Was aber bedeutet die Änderung für die übrigen Sonnenstudios?
Wer? setzt wie? die neuen Kriterien um und durch? Zunächst sind hier die Hersteller gezwungen, in ihren Service- bzw. Bedienungsunterlagen den Betreibern Servicebedingungen im Umgang mit den Kunden (hier also der Ausschluß von Kunden von der Sonnenbank-Nutzung) vorzugeben. Kontrollieren können sie, wollen sie und müssen sie die Einhaltung der Punkte nicht.
Das bedeutet, dass europaweit Servicebedingungen gelten werden , für deren Umsetzung es aber - zumindest in Deutschland - keine juristische Handhabe gibt. Erst eine deutsche Gesetz- und Verordnungsgebung mit den üblichen Kontrollinstanzen könnte daran etwas ändern.
Aber wenn es zu einer Klage kommt... Anders sieht dies aus, wenn ein Kunde beim Besuch der Sonnenbank einen Schaden erleidet und vor Gericht zieht. In diesem Fall wird sich voraussichtlich das Gericht bei der Urteilsfindung auf die neue Euronom stützen und gegen einen Betreiber entscheiden, der die Kriterien nicht beachtet hat.
Darüber hinaus gibt es auf EU-Ebene eine Initiative - vorgetragen von holländischen Verbänden - zur Einrichtung einer europaweiten Kontrollinstanz, die dann auch in Deutschland Sonnenstudios überprüfen und sanktkonieren könnte. (Über die weitere Entwicklung dieser Initiative werden wir Sie auf dem Laufenden halten).
Es ist also sinnvoll auch für Nicht-"Geprüfte Sonnenstudios" sich schon jetzt auf die Beachtung der neuen Ausschlusskriterien einzustellen. |
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