Sie sind eingeladen zur "Kneipen-Konferenz" der IGS am Vorabend des Kongresses

Hallo ###USER_name###,

Kneipen-Konferenz der Initiative Gesundes Sonnen im Brauhaus Zeche Jacobi, Oberhausen
Wir treffen uns bei "Ärwin" im Brauhaus Zeche Jacobi

Sie wollten ohnehin zur Mitgliederversammlung der IGS am 16.02, 15:00, ins Technologiezentrum Oberhausen kommen?

Nein? Aber vielleicht sind Sie schon am Vorabend des Photomed-Kongresses vor Ort in Oberhausen.

Auch nicht? Dann wird es Zeit, das Ganze neu zu überdenken!

 

Die IGS lädt Sie nämlich am Abend des 26. zur ... 

1. IGS Kneipen-Konferenz

...ein am

 

Freitag, 26.02.2010, 19:00 Uhr im Brauhaus Zeche Jakobi
(in unmittelbarer Nähe des Kongress-Hotels und des Technologiezentrums)

www.brauhaus-zeche-jacobi.de

 

Handfest das Ambiente, handfest die Speisekarte und die Biere sowieso! Ideale Voraussetzungen für handfeste Gepräche! 

Und die erste Runde geht auf`s Haus (sprich IGS)!

 

Hier können Photomed-Mitglieder locker und informell die Alt-Mitglieder der IGS fragen, was sie schon immer über die IGS wissen wollten. Vor allem aber ist hier der Ort, im Gespräch die gemeinsamen Vorstellungen und Probleme zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen und sich auch persönlich näher zu kommen.   

"Solariengesetz" zeigt die Zähne

Wie schon wiederholt gemeldet, wird das Solarienverbot für Minderjährige am 01. März 2010 "strafbewehrt" - Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Selbst wenn die überlasteten Gewerbeämter keine flächendeckenden Kontrollen durchführen, genügt doch schon eine Anzeige eines Kunden (oder Konkurrenten) oder eine Recherche der Medien. Wer bisher noch keine verlässlichen Kontrollen installiert hat, sollte das also jetzt tun. 

EU macht Druck und die Medien folgen

Ein doppelter Böllerschuss aus Brüssel und das verzerrte Medien-Echo hat in den letzten Wochen die Branche wieder einmal durchgerüttelt:

Die EU-Gremien und die Marktaufsichtsbehörden hatten über einen einfachen semantischen Trick versucht, die Grenze der Bestrahlungsstärken von 0,3Watt/m² sozusagen rückwirkend verbindlich zu machen.  Dazu bedurfte es einer simplen Neudefinition des Begriffs-Ungetüms "Inverkehrsbringung".

 

Bisher hatte "Inverkehrbringung" für die Markteinführung von Neugeräten gegolten. Jetzt sollte auch die Anwendung von Altgeräten bei der Besonnung von Kunden als "in-den-Verkehr-bringen" gelten. Damit würden alle Solarienbetreiber ständig und schon seit langem gegen geltende EU-Bestimmung verstoßen und ihre Studios könnten geschlossen werden.

 

Entwarnung kam von den Verbandsjuristen: In Deutschland gilt - bis zum Erlass einer entsprechenden Verordnung - die alte Auffasung von "Inverkehrbringung". Das bedeutet allerdings nur eine "Atempause", da die kommende Verordnung mit Sicherheit die Anpassung an die EU-Norm enthalten wird. 

Nachschlag

Brüssel setzte nach und der neue EU-Kommisar für Gesundheit und Verbraucherschutz trat mit einer Untersuchung europäischer Sonnenstudios vor die Presse. Danach entsprachen 15 Prozent aller Studios nicht den europäischen Standards. Dass diese Standards derzeit in einigen Ländern, so auch in Deutschland, noch garnicht gelten und darüber hinaus in Deutschland nur ganze zwei Studios getestet worden waren, tat dem Effekt keinen Abbruch. Innerhalb von wenigen Stunden und Tagen hatten aller Medien in der Bundesrepublik diese - an und für sich eher unauffällige - Nachricht dramatisch aufgeputzt und dem erschreckten Publikum vorgehalten.

Näheres dazu hier:

www.sonnennews.de/wordpress/2010/02/16/draufhauen-besser-als-hinschauen/

 

Die Medien ergriffen die günstige Gelegenheit, die Horror-Meldungen wieder aufzuwärmen aus Anlass der Einstufung von Solarien als "definitiv krebsserregend" durch die WHO/IARC  mit den völlig unsinnigen Vergleichen von UV-Strahlen mit Arsen und dem tödlichen Senfgas. 

Und wo sie nun schon einmal dabei waren, wurde auch die - vorsichtig gesprochen "umstrittene" -  Behauptung aus der IARC-Studie von 2006 eingeflochten, dass sich bei Solariennutzung vor dem 35. Lebensjahr das Hautkrebs-(Melanom-)Risiko um 75 Prozent erhöhte.

 

Keine dieser Behauptungen hält einer Überprüfung stand - aber die Widerlegung ist schwierig und langwierig. Die Solarienverbände hatten schon vor längerer Zeit eine juristische und wissenschaftlich-statistische Überprüfung eingeleitet, die endgültigen Ergebnisse aber liegen noch nicht vor. 

Indiskretion erschwert die Lage

Noch bevor die Verbände, wie angekündigt, offiziell über den Entwurf der Solarien-Verordnung informiert wurden, tauchte aus obskuren Quellen eine nicht bestätigte Version des Entwurfs mit fragwürdiger Gültigkeit auf und sorgte für erhebliche Irritationen auf allen Seiten.

 

Selbstverständlich werden die Verbände ihre Mitglieder umgehend unterrichten, sobald ihnen ein gültiger Entwurf vorliegt, der dann breit diskutiert werden kann. Für den März sind dann die Anhörungen der Verbände vorgesehen.

 

Nicht ausgeschlossen, dass bereits beim Photomed-Kongress (und bei der IGS-MV plus Kneipen-Konferenz) das Papier tatsächlich vorliegt und erste Bewertungen möglich sind.

 

Es gibt also viel zu bereden - sprechen wir`s an!

 

Auf  Wiedersehen in Oberhausen bei der IGS-MV und/oder bei der "Kneipen-Konferenz" im Brauhaus bei "Ärwin" und beim Photomed-Kongress am folgenden Tag.

 

Ihre Photomed-Redaktion

P.S. Sie haben sich immer noch nicht zum Kongress angemeldet? Hier geht`s zum Anmelde-Formular


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