Solariengesetz doch noch in dieser Legislaturperiode - und die Verordnungen?

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Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG)
Entwurf des NSGI

Kurz vor Toresschluss hat die Bundeskabinett die Filetstücke des zerteilten Umweltgesetzbuchs durchgewinkt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren (Bundestag und Bundesrat). So auch das "Solariengesetz" („Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung, NISG“).

 

Da in dem Gesetz selbst bis auf das Solarienverbot für Jugendlichen unter 18 Jahren nichts Substantielles geregelt wird - das bleibt den Ausführungsverordnungen vorbehalten - besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet und dann zum Ende des Jahre 2009/Anfang 2010 gültig wird.

Ein Gesetz fast ohne Inhalt - und was dann?

Allerdings ist es mehr als unwahrscheinlich, dass das auch für die Verordnungen gelten könnte, zumal die meisten Verordnungsregelungen auch vom Bundesrat verabschiedet werden müssen. Alle inhaltlichen Fragen, von der 0.3 Watt/m²-Regel bis zur Beratungspflicht, bleiben damit vorläufig in der Schwebe.

 

Der Fahrplan der Regierung für das Solariengesetz sieht folgerdermaßen aus - immer vorausgesetzt die Ausschüsse machen keinen Strich durch die Rechnung und der Bundesrat stellt sich nicht quer:

  • 07.05. 1. Lesung Bundestag
  • 15.05. Erste Lesung Bundesrat (das Gesetz ist dem Bundesrat schon vorab zugeleitet worden, um die Abstimmung möglich zu machen)
  • 19.06. 2. und 3. Lesung -Verabschiedung Bundestag
  • 10.07. Verabschiedung Bundesrat - Verkündigung des Gesetzes
  • ?? Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

 

6 Monate nach Unterzeichnung und Veröffentlichung tritt das Gesetz in Kraft - sprich: voraussichtlich Ende 2009/Anfang 2010.

Einsatz der Verbände für eine wettbewerbsfreundliche Regelung

Wie schon beim Umweltgesetzbuch werden die Solarienverbände aktiv und konstruktiv an der Ausgestaltung des Gesetzes und vor allem der Verordnungen mitarbeiten.

 

Ziel sollte es sein, eine "Basisregelung" per Gesetz und Verordnungen für die Branche zu schaffen als sichere Grundlage für den Betrieb von - und den Wettbewerb zwischen - Besonnungsanlagen und -dienstleistungen generell, also nicht nur in Sonnenstudios.

Die Regelungswut sollte allerdings nicht Initiative und unternehmerische Verantwortung in einem Wust von - oft realitätsfernen - Detailvorschriften ersticken, sondern Raum schaffen für einen fairen und für die Verbraucher vorteilhaften Qualitäts-Wettbewerb.


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