Beim Photomed-Kongress stand die Politik im Vordergrund

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Bericht (1) vom Photomed-Kongress 2009

Der Vorhang zu und (fast) alle Fragen offen - so könnte man mit Bert Brecht die Diskussion um "Solariengesetz" und Ausführungsverordnung auf dem Photomed-Kongress am vergangenen Samstag zusammenfassen.

(Zu den übrigen Teilen des Photomed-Kongresses in einer späteren InfoMail)

Der Verordnungsentwurf kann hier, der Gesetzentwurf (einschliesslich Begründung) hier heruntergeladen werden

Ein Gesetz, eine Verordnung und viele Interessen

Eigentlich hätte das Timing des Photomed-Kongresses ideal sein müssen. Am 09. Mai hätten sich, wenn es nach der Bundesregierung gegangen wäre, die wesentlichen Inhalte des "Solariengesetzes" und der Ausführungsverordnung klar abgezeichnet und wären entsprechend vom Vertreter des Bundesumweltministeriums referiert und erläutert worden.

 

Es kam anders! Wie so oft blieben auch hier Gesetz und Verordnungsentwurf auf der Schleife durch den Bundesrat hängen. Entsprechend vage in der Sache die Ausführungen von Dr. Karl-Eugen Huthmacher,  Leiter der Strahlenschutzabteilung im Bundesumweltministerium.

Dabei steht nicht eigentlich das "Solariengesetz" im Vordergrund. Dort wird praktisch nur die Zugangssperre für Jugendliche unter 18 Jahren geregelt. Alles andere wird der Verordnungstätigkeit überlassen. Anders als die Verordnung, dürfte das Gesetz "pünktlich" (Abstimmung im Bundesrat: 15. Mai) verabschiedet werden.

Den Entwurf der Verordnung können Sie sich hier herunterladen.

 

Der Verordnungsentwurf , den im wesentlichen das Bundesamt für Strahlenschutz verfasst hatte, war bereits im April der Touristik-Lobby zugespielt worden. Kein Wunder also, dass sich vor allem die touristik-intensiven Länder, allen voran Bayern, im Bundesrat quer stellten.

Zentraler Stein des Anstoßes: Die Beratungs- und Präsenzpflicht auch für Solarien in Hotels, Schwimmbädern, Fitness-Centers etc.

 

In der Tat geht dieser Konflikt auch quer durch die Solarienbranche selbst, mit Herstellern, Händlern und SB-Studios auf der einen, den übrigen Sonnenstudios und vor allem den zertifizierten Studios auf der anderen Seite.

 

Eigentlich nicht kontrovers die Übernahme der 0,3 W/m²-Regelung auch für Altgeräte. Hier aber sind die Übergangsfristen natürlcih von entscheidender Bedeutung und auch hier gibt es - verständlicherweise - unterschiedliche Interessen. (Bisher vorgesehen: Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung).

 

Aber auch andere Reglungen sind offensichtlich beim Gang durch die Ausschüsse und im Bundesrat "zerschossen" worden und Bayern versucht derzeit, auf die ohnehin schon ebenso brürokratisch-detailliert wie aber auch ausweichend-vage ("sollte", "musste") geplanten Überregulierungen noch eins draufzusatteln mit einem Werbeverbot für Sonnenstudios mit Aussagen zu den positiven Gesundheitswirkungen der Besonnung.

 

Fazit: Offensichtlich rechnet selbst das BMU nicht mehr mit einer Verabschiedung der Verordnung noch in dieser Legislaturperiode.

Was wird aus der Zertifizierung?

In der "allgemeinen Verunsicherung" fielen auch zu diesem Thema die Kommentare des BMU-Vertreters eher widersprüchlich aus:

  • Einerseits bekannte sich Dr. Huthmacher noch einmal ausdrücklich zur Zertifizierung und zur Durchsetzung eines Gütesiegels in der Branche. Auch nach Gesetz und Verordnung bleibe dafür genügend Raum.
  • Andererseits konnte man aber seinen Worten auch entnehmen, dass die Zeritifizierung in der gegenwärtigen Form gescheitert sei.  Auf Nachfrage räumte er ein, dass das auch an den nicht immer klaren und deutlich überkomplizierten RTS-Kriterien gelegen habe und nicht allein am Unwillen oder der Unfähigkeit vieler Studios.

 

Frage: Geht es weiter mit der Zertifizierung und dem Gütesiegel "Geprüftes Sonnenstudio"?

Antwort: Ja

Frage: In welcher Form, mit welchen Partnern und Kontrolleuren?

Keine Antwort!

 

Allerdings sicherte Dr. Huthmacher zu, dass sowohl bei den (offiziellen!) Anhörungen der Verbände zur Verordnung als auch bei einer möglichen Revision der RTS-Kriterien diesmal die "Praktiker" aus den Studios selbst, insbesondere die "Initiative Geprüftes Sonnenstudio" einbezogen würden.

 

Zum Beispiel: Flyer - Vergrößern per Klick auf die Abbildung

Mit sonnigem Gruss,

Ihre Photomed-Redaktion

 

P.S. Für IGS-Mitglieder:

Für die IGS-Frühlingskampagne und die Information der Teilnehmer an der "Frühlingsgefühle-Aktion" ist eine Aktions-Seite ins Internet gestellt worden, auf die Sie Ihre Kunden aufmerksam machen sollten: 

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Für die Kampagne stehen 41 Werbemittel und die Lobelia-Samentütchen mit dem Aktionsaufdruck zur Verfügung. 


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