Photomed Info-Mail - Photomed nimmt Stellung zu Brüsseler Direktive

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Verbände nehmen Stellung zur Brüsseler Beschränkung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärken

 

In einigen Tagen, am 20.02., treffen sich die Solarienverbände mit den Vertretern des BMU, BfS, Krebshilfe, ADP etc. in Bonn.  Obwohl dieses Treffen ursprünglich vor allem der Diskussion um Zertifizierung und staatliche Regulierung etwa bei der Altersgrenze gewidmet sein sollte, wird die neue Situation durch die Empfehlung der LVD ADCO mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Tisch des Hauses kommen.

Die Verbände haben ihre Positionen im Vorfeld abgesteckt - mehr oder minder konkret. Photomed-Mitglieder können/sollten Ihre Meinungen dazu sagen, um die Erfahrungen aus der täglichen Studio-Praxis stärker in den kommenden Entscheidungsprozess einzubringen. Sagen sie Ihre Meinung zu den Positionsbestimmungen per Email an die Redaktion
redaktion@photomed.de

oder als Kommentar im Weblog

 

Hier kurz der Hergang und die Positionen der Verbände Photomed, SLS/FVS und ESA:

 

Positionen und Forderungen des Photomed-Verbands

Photomed Bundesfachverband Solarien und Besonnung

?Blitze aus Brüssel? hatten ein Gewitter oder gar einen Vulkanausbruch angekündigt. Das kam, aber es kam nicht unerwartet: Das Gutachten der von der EU eingesetzten wissenschaftlichen Kommission (SCCP) bereits im Juni 06 (wir hatten berichtet) hatte die Richtung längst vorgegeben. Der lange Weg zu einer deutlich restriktiveren Euronorm ging im November in eine entscheidende Etappe.Die Low Voltage Directive LVD wurde am 14.11.2006 durch eine Empfehlung der zuständigen Arbeitgruppe (ADCO) für Solarien ausgeführt.

 

Die Empfehlung trat am 22.01.2007 mit der Veröffentlichung in Kraft.

 

Gleichzeitig hat die Europäische Kommission an CENELEC den Auftrag erteilt, die Euronorm EN 60335-2-27 entsprechend anzupassen.

 

Die Solarien-Hersteller erhalten eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Danach ist Herstellung und Verkauf von Geräten mit Leistungen über einer Bestrahlungsstärke von 0,3W/m2 nicht mehr zulässig.

 

Eine Regelung der Nutzung von Altgeräten steht aus. In Gesprächen zwischen Vertretern der Solarien-Branche, dem BfS, dem BMU und anderen Ministerien und Organisationen wird über diese Übergangslösungen verhandelt.

 

Die Position des Photomed-Verbands in diesen Verhandlungen

  1. Der Photomed-Verband begrüßt alle Regelungen, die dem Verbraucherschutz im Umgang mit technischen Geräten Rechnung tragen und das größte Organ des menschlichen Körpers, die Haut, schützen.
  2. Der Photomed-Verband geht selbstverständlich davon aus, dass nicht nur die Bestimmungen der LVD sondern auch die noch zu treffenden Übergangsregelungen für Altgeräte überall gelten und durchgesetzt werden, nicht nur in Sonnenstudios sondern in allen kommerziellen Betrieben, in denen Besonnungsgeräte aufgestellt sind und betrieben werden.
  3. Der Photomed-Verband sieht in der einheitlichen, verbindlichen Regelung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärken neben den Belastungen für die Studios und der ungewissen Reaktion des Marktes auch eine große Chance für die Durchsetzung von Qualität und Professionalität in der Branche. Jedes Studio kann jetzt auf die Bestätigung seiner Qualitäts-Services durch das RTS-Siegel ?Zertifiziertes Solarium? setzen, da die Abwanderung von Zielgruppen zu ?Turbo-Bräunern? nicht länger möglich ist.
  4. Die für die Regulierung des Besonnungsmarktes und für die Marktaufsicht in Deutschland zuständigen Stellen werden aufgefordert den Betreibern von Sonnenstudios eine angemessene Zeit für die Umsetzung notwendiger Umrüstungen ihrer Geräte einzuräumen.
  5. Die verantwortlichen Entscheidungsträger werden aufgefordert alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Arbeitsplätze von 40.000 Mitarbeitern und die Existenz von 5500 Unternehmen zu erhalten.
  6.  Der Photomed-Verband schlägt die sofortige Wieder-Einberufung des ?Runden Tisch Solarien? (RTS) vor.
  7. Der Photomedverband fordert den Bestandschutz für alle zertifizierten Studios.
  8. Der Photomed-Verband fordert die Hersteller von Besonnungsgeräten auf,
    • rechtzeitig Materialien und Verfahren für die Umrüstung der Altgeräte zur Verfügung zu stellen,
    • rechtzeitig Materialien und Verfahren für die Umrüstung der Altgeräte zur Verfügung zu stellen,
    • die Umrüstung möglichst aller Geräte zu ermöglichen,
    • die Umrüstungssätze und deren Einbau zu einem Preis zur Verfügung zu stellen, der die Studios nicht über Gebühr belastet oder gar in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet,
    • Umrüstungssätze (ohne Röhren) für Gerate mit einem Produktionsalter von 2 Jahren oder jünger kostenlos zur Verfügung zu stellen,
    • für die kostenlose Entsorgung nicht umrüstbarer Altgeräte zu sorgen,
    • die technischer Zulassung der umgerüsteten Geräte (Prüfsiegel, GS-Zeichen) sicherzustellen.
  9. Die für ähnliche technologische Anpassungsprozesse und Umrüstungsmaßnahmen üblichen staatlichen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen sollten für die Umstellung auf die neuen Regelungen für den Solarienbetrieb ebenfalls großzügig angewendet werden.

Die Stellungnahme von SLS/FVS

SLS

Auch der Verband der Solarien-Hersteller, SLS/FVS, nimmt Stellung zu den EU-Regelungen in Bezug auf die Obergrenze für Bestrahlungsstärken - zur Einführung, zu den Übergangslösungen und den Chancen, die sich in dieser neuen Situation auftun.

Hier die Stellungnahme von SLS/FVS

 

European Sunlight Association ESA - Position

European Sunlight Association (ESA)

Der europäische Branchenverband European Sunlight Association, ESA, nimmt nun ebenfalls, nach Photomed und SLS/FVS Stellung zu den Vorgängen um die Brüsseler Direktive (Low Voltage Directive, LVD). Hier der Text des ESA-Generalsekretärs, Frank Harbusch (allerdings vorderhand noch auf Englisch).

 

Zu den Dokumenten

Die für diese Vorgänge relevanten Dokumente und Adressen im Internet:
http://ec.europa.eu/enterprise/electr_equipment/lv/guides/index.htm (Empfehlung LVD ADCO)
http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_031b.pdf (SCCP Gutachten)

 


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