Top-Branchenereignis: 2. Europäischer Fachkongress von Photomed

Hallo ###USER_name###,

Auch von der Photomed-Redaktion die besten Wünsche für das Jahr 2008.

Zwei Ereignisse werden im 1. Halbjahr die Branche bewegen:

  1. Der 2. Europäische Fachkongress Solarien und Besonnung, veranstaltet vom Photomed-Verband
  2. Die Diskussionen und Auseinandersetzungen um das "Umweltgesetzbuch" und die darauf beruhenden Verordnungen zu den technischen Normen, den Qualifikationsanforderungen und dem Management von Sonnenstudios.

Gleichzeitig läuft die Frist für die RTS-Zertifizierung nach den alten Bedinungen ab.  

Wir stemmen die Zukunft - Auf zum Solarienkongress!

Nach dem großen Erfolg des ersten von Photomed veranstalteten Fachkongresses im April 2007 findet der in diesem Jahr der

2. Europäische Fachkongress Solarien und Besonnung

am 26. April 2008 wieder im Europapark Rust statt - mit erweitertem Programm und hochkarätigen Referenten.

 

Für Frühbucher gibt es wieder einen attraktiven Rabatt - also gleich reservieren!

 

Das Anmeldeformular kann online ausgefüllt werden. Da der Verband eine rechtsgültige Unterschrift braucht, müssen Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken, unterschreiben und an den Photomed-Verband schicken oder faxen.

Hier geht`s zum Anmeldeformular.

Die Photomed-Faxnummer: 07642 - 6000

 

Werfen Sie einen Blick in die Berichte und Bilder vom Kongress 2007 und verschaffen Sie sich einen Eindruck von dem, was Sie hier erwartet (oder lassen Sie sich erinnern an einen ereignisreichen, sonnigen Tag im Europapark Rust im April 2007). 

 

Auf de Kongress-Website www.fachkongress-solarien.de finden Sie alle Informationen immer auf dem neuesten Stand und später dann die Berichte und die Foto-Galerie.

Gesetzliche Regulierung für alle Solarien kommt

Das Umweltgesetzbuch und seine Folgen

Wie beim Photomed-Kongress 2007 angekündigt wird noch im Laufe den Jahres das Rahmengesetz für die Regulierung des Besonnungsmarktes im Rahmen des "Umweltgestzbuchs" verabschiedet werden. Auch an den Ausführungverordnungen wird derzeit schon heftig gearbeitet. 

 

Der Entwurf des Ministeriums ist hier zu besichtigen:
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ugb4_strahlung.pdf
die Begründung dazu hier:
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ugb4_strahlung_begruendung.pdf

 

Das Gesetz selbst enthält kaum konkrete Regelungen und wo doch (Altersgrenze 18) keine "Überraschungen". Für die praktischen Regelungen gibt es eine allgemeine Verordnungsermächtigung. Konkret wird es also erst mit den Einzelverordnungen des Bundes und der Länder. Die Verordnungen werden folgende Punkte betreffen:

  1. "dass beim Betrieb der Anlagen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen,
  2. wie die Grenzwerte nach Nr. 1 zu ermitteln sind und mit welchen Mitteln und in welchem Verfahren die Einhaltung der Grenzwerte zu belegen ist,
  3. welche Anforderungen an den gewerblichen oder den im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen stattfindenden Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen Zwecken oder sonstigen Anwendungen am Menschen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde zu stellen sind; dies umfasst insbesondere Beratungs-, Informations-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, das Erfordernis von Warnhinweisen sowie Vorgaben zur Höchstnutzungsdauer,
  4. welche Anforderungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen an den
    gewerblichen oder den im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen stattfindenden Betrieb von Anlagen zu stellen sind,"

Neben der Altersregelung dürften wohl die - wie auch immer dann im Detail ausfallenden - gesetzlichen Bestimmungen zur Qualifikation der Studio-Betreiber als Voraussetzung für den Betrieb eines Sonnenstudios bzw. einer Solarienanlage, der Mitarbeiter und zu den Sicherheits- und Beratungsvorschriften die einschneidendsten Wirkungen haben.

 

Die schlechte Nachricht: Damit werden auf die Studiobetreiber neue Anforderungen und Belastungen zukommen - ausser für bereits zertifizierte Studios oder Studios, die nach den gleichen Prinzipien arbeiten und die damit vermutlich alle oder fast alle dann geforderten Bedingungen erfüllen.

Die gute Nachricht: Die Bestimmungen werden sich nicht nur auf die Sonnenstudios erstrecken sondern auf jedweden Betrieb eines Solariums, egal wo. Zweifellos eine erhebliche Verbesserung der (meisten) Studios im Konkurrenzkampf mit Saunen, Schwimmbädern, Hotels etc.

 

Die Gespräche mit Experten - auch und besonders intensiv der Solarienverbände - und die Anhörungen vor allem vor Erlass der Verordnungen werden die Entwürfe noch deutlich verändern. Wir halten Sie im Weblog und per InfoMail auf dem Laufenden. 

 

Mit sonnigem Gruss,

Ihre Photomed-Redaktion

redaktion@photomed.de


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