Nachem der Testlauf bereits über 16.000 Unterschriften gebracht hat, sollte es jetzt mit der flächendeckenden Aktion gelingen, ein deutliches Massenzeichen zu stzen.
Noch einmal: Wichtig!
Alle Studios, die an der Aktion teilnehmen sollten diese Teilnahme melden und am Ende der Aktion in der 2. Juni-Woche die Listen faxen oder per Post schicken an die Koordinierungsstelle für die Aktionen:
BfB Bundesfachverband
z. Hd. Heike Moser
Talblick 24
77960 Seelbach
info(at)BfB.de
Fax: 0 78 23 / 96 29 15
Das gilt auch für die Teilnehmer an der Testaktion, die sich bisher noch nicht bei der Koordinierungsstelle gemeldet haben.
Zur Vereinfachung der Meldung und gleichzeitig zur Bestellung des Aktionsposters hier ein Fax-formular zum Download:
Meldung der Teilnahme an der Unterschriften-Aktion + Bestellung Poster
Die Briefaktion mit Anschreiben an die regionalen Abgeordneten durch die Studiobetreiber ist mit ersten erfreulichen Erfolgen angelaufen. Mehr ist zu erwarten, wenn alle sich beteiligen.
Achtung, eine Bitte:
Wenn Sie sich an dieser Aktion beteiligen und einen Brief an Ihre regionalen Abgeordneten schreiben,
Wir würden gern alle Mitglieder über die Reaktionen aus der Politik auf Ihre Aktivitäten informieren und zumindest ansatzweise so etwas wie eine Erfolgskontrolle durchführen.
Die Briefe an die Ministerpräsidenten und Landesminister
Während sich die Studiobetreiber mit ihrer regionalen Kompetenz und der spezifisch regionalen Ansprache an "Ihre" Abgeordneten wenden, haben die Verbände selbst sich an Die Minister und die Ministerpräsidenten der Länder mit einem Brief gewandt, der in den letzten Tagen rausgegangen ist. Hier die baden-württembergischen Muster:
http://www.BfB.de/fileadmin/download/Gesetze-Verordnungen/Brief_an_Mappus.pdf
Wer kontrolliert?
Ein gern auch von den Politkern selbst übersehenes Problem bei einem Bürokratie-Monster wie der "Solarienverordnung" ist die Kontrolle vor Ort. Die "Kandidaten" bei den Aufsichtsbehörden der Länder scheinen die Entwicklung bei der "Solarienverordnung" nicht mit großer Begeisterung zu verfolgen. Auf sie kommt sehr viel Mehrarbeit in einem bisher eher unvertrauten Feld auf sie zu - bei vermutlich gleichbleibender Personalstärke.
Da dies im Prinzip Ländersache ist, hat ein Arbeitsausschuss Marktüberwachung der Marktaufsichtsbehörden der Länder hier eine koordinierende Funktion. Der Ausschuss hält auch die Verbindung zur europäischen PROSAFE-Initiative die sich ihrerseits stark macht für eine auf europäischer Ebene koordinierte Aufsichtsfunktion.
(In einem Interview mit der BfB-Redaktion hatte vor einiger Zeit der Geschäftsführer des Ausschusses, Hans-Georg Niedermeyer, diesen Zusammenhang erläutert)
Kürzlich erst hat das Land Bayern die Leitung des Ausschusses an das Land Thüringen übergeben.
Bei einem Besuch in Erfurt hatte der BfB-Vorsitzende, Dr. Norbert Schmid-Keiner, kürzlich feststellen können, dass es auch hier über die Konsequenzen der Verordnung für die Kontrollbehörden noch keine Klarheit gibt.
Abgeordnete reagieren positiv auf Anschreiben von Studiobetreibern
Inzwischen haben sich bereits etliche Studiobetreiber in Briefen und Emails an ihre regionalen Abgeordneten in den Landesparlamenten und im Bundestag gewendet.
Jetzt treffen in der Koordinationszentrale zunehmend Meldungen über teils sehr postive oder betroffene Reaktionen von Abgeordneten ein. Der Versuch, die "Entscheidungsträger" durch persönliche Ansprache auf die drohenden Konsequenzen der "Solarienverordnung" in der Form vom März dieses Jahres hinzuweisen, zeigt Erfolge.
Wir hatten Sie ausführlich über diese Aktion unterrichtet und die Quellen und Hilfsmittel vorgestellt. Falls sie noch nicht dazu gekommen sind, Ihren Brief an Ihren Abgeordneten zu senden, hier der Link zur InfoMail mit allen Informationen:
www.BfB.de/BfB_InfoMail_Br.anhoerung-bmu0.0.html
Bitte nehmen Sie auch an dieser Aktion teil! Jeder Kontakt, jede Stimme zählt. Wir brauchen Politiker, die informiert sind und wissen, was sie tun, wenn sie über die "Solarienverordnung" entscheiden.
Hier noch einmal die Stellungnahme der Verbände zum Verordnungsentwurf und zu dessen Begründung. Beide sollten sie in jedem Fall Ihrem Anschreiben an Abgeordnete und andere Entscheidungsträger beilegen.
www.BfB.de/fileadmin/download/Gesetze-Verordnungen/Stellungnahme_UVSV_2010-04-21.pdf
www.BfB.de/fileadmin/download/Gesetze-Verordnungen/Stellungnahme_UVSV-Begruendung_2010-04-20.pdf
Eine gesetzliche Regelung der Besonnungsbranche ist sinnvoll, wenn sie einen verlässlichen, für alle verbindlichen Rahmen setzt und gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher stärkt. In diesem Rahmen kann sich dann Wettbewerb und Innovation zum Besten der Verbraucher entfalten.
Der derzeitige Entwurf einer „Solarienverordnung“ tut aber nichts dergleichen.
Schon in der Begründung zum Entwurf wird überdeutlich, worum es hier tatsächlich geht:
Mit einseitigen, im übrigen wissenschaftlich nicht haltbaren Diffamierungen der künstlichen Besonnung soll nicht nur eine Anti-Stimmung erzeugt werden, sondern mit bürokratischen Hand- und Fussfesseln der Betrieb von Besonnungsanlagen erschwert oder möglichst ganz verhindert werden.
Dass damit mündigen Verbrauchern der Zugang zu einem unverzichtbaren Wellnessprodukt und dessen inzwischen zweifelsfrei nachgewiesenen positiven Gesundheitswirkungen behindert oder versperrt wird, scheint ohne Bedeutung.
Das darf nicht sein!
Aber es wird so kommen, wenn dem Gesetzgeber nicht deutlich gemacht wird, dass weder der mündige Verbraucher noch der Solarienbetreiber diesen Eingriff in ihre Entscheidungsfreiheit tolerieren. Deshalb diese Unterschriften-Aktion.
Die Aktion hat nur dann eine Wirkung, wenn Sie und wenn Ihre Kunden sich in großer Zahl aktiv beteiligen. Bitten Sie also Ihre Kunden, ihre Empörung über diesen bürokratischen Strangulierungsversuch durch ihre Unterschrift zum Ausdruck zu bringen.
Alles was Sie brauchen hier zum Download:
Das Anschreiben
www.BfB.de/fileadmin/download/Gesetze-Verordnungen/Anschreiben_Unterschriftenaktion_Deutschland.pdf
der Eintragungsliste bestehend aus dem Deckbaltt mit der Aufforderung zur Unterschrift und dem Eintragungsformular, das je nach Bedarf/Menge der Unterschriften kopiert werden kann und in das Ihre Kunden sich mit Ihrem Protest eintragen sollten:
www.BfB.de/fileadmin/download/Gesetze-Verordnungen/Unterschriftenliste.pdf
Das wird nicht immer ohne einige Überzeugungsarbeit gehen. Dafür als kleine Argumentationshilfe einen
Nach der Anhörung der Verbände im BMU geht die Verordnung jetzt in die heisse, politische Phase vor der endgültigen Verabschiedung im Bundesrat. Es muss darum gehen, den bisher nur sehr einseitig informierten Abgeordneten der Landtage und des Bundestags die dramatischen Konsequenzen der Verordnung vor Augen zu führen, so wie sie derzeit als Referentenentwurf auf dem Tisch liegt.
Neben der Unterschriften-Aktion (dazu werden sie in Kürze einen Brief mit den notwendigen Anlagen erhalten) sollten alle Betreiber "Ihre" regionalen politischen Vertreter im Landtag und im Bundestag ansprechen.
Sie kennen die Namen Ihrer Abgeordnenten in Landtag und Bundestag nicht? Sie wissen nicht, welche Ihrer Abgeordneten in den relevanten Ausschüssen (Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz etc.) sitzen?
Am effektivsten: Das Gespräch - Am einfachsten: abgeordnetenwatch.de
Für alle Parteien und Wahlkreise finden Sie die Namen, Adressen, Mitgliedschaft in Ausschüssen etc.
Formulierungshilfen für ein Anschreiben (Brief, Email oder Frage bei abgeordnetenwatch.de, s.u.) finden Sie hier:
Anregungen/Formulierungen für einen Brieftext
und die Zusammenfassung der Verbände-Stellungnahme zur Verordnung hier:
Drei Wege zur Information Ihrer Abgeordneten
Einige Dinge, die besonders zu beachten sind!
Einige organisatorische Dinge müssen beachtet werden, wenn Unterschriften nicht verloren gehen oder als ungültig betrachtet werden müssen:
Der Erfolg der Aktion hängt ausschließlich von Ihnen und Ihren MitarbeiterInnen ab. Der Erfolg der Aktion ist in jedem Fall ein Erfolg für Ihr Studio und Ihre Kunden.
"High Noon" in Bonn - zumindest was die Tageszeit angeht. Einen Sieger dagegen gab es heute nicht bei der Anhörung zur "Solarienverordnung" (UVSV) im Bundesumweltministerium.
Die Solarienverbände traten nicht nur gründlich und auf den Punkt vorbereitet an, sondern hatten mit der Frankfurter Anwaltskanzlei Gleis Lutz exzellenten juristischen Sachverstand und einen sachlich-eloquenten "Sprecher" engagiert, der in geschliffenen Worten die Einwände der Verbände gegen einzelne Bestimmungen der Verordnung vortrug.
Ebenfalls gut vorbereitet und sachkundig die "andere Seite". Die mit der Verordnung seit langem befassten Beamten des Ministeriums,stellten ihre Positionen zu den von den Verbänden kritisierten Punkten noch einmal dar und verteidigten sie in der anschliessenden Punkt-für-Punkt-Diskussion .
Es wurde deutlich, wo das Ministerium versuchen wird, seine Position im weiteren Durchlauf der Verordnung durch die "Instanzen" unverändert durchzusetzen und wo Kompromisse noch denkbar sind. So scheint die Präsenzpflicht, die physische Anwesenheit einer "Fachkraft" zu jeder Zeit, dem Minister besonders am Herzen zu liegen - mit all den Konsequenzen, die das vor allem für SB-Studios, aber natürlich auch für Solarien in Fitness-Studios, Hotels oder Schwimmbäder hat.
Und immer wieder der Rückgriff auf die tröstende Formel: man werde dieses oder jenes Argument prüfen und wägen.
Die anwesenden Vertreter der verschiedenen Verbände und Gruppen hatten unterschiedliche Eindrücke von der Bereitschaft der Ministerialbehörde zu Änderungen an ihrem Referenten-Entwurf.
Noch ein weiter Weg
Der Referentenentwurf geht jetzt zunächst einmal in die Länder-Anhörung (da die Durchführung der Verordnung Ländersache und daher die endgültige Entscheidung Sache des Bundesrats ist) und dann mit oder ohne substantielle Änderungen wieder in die Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien.
Erst dann wird der Verordnungsentwurf dem Bundesrat zur Verabschiedung vorliegen, was vor der Sommerpause allem Anschein nach nicht mehr möglich ist.
Alle Gewehre auf`s Rathaus
Alle Argumente liegen nun auf dem Tisch. Welche am Schluss von der einen oder anderen Seite durchgesetzt werden können, ist jetzt im wesentlichen eine politische Frage.
Und hier kommen die beiden bereits vorgestellten Versuche ins Spiel, von Seiten der betroffenen Branche einen angemessenen Druck aufzubauen.
Ausserdem kann ein Aktionsposter bei der BfB-Geschäftsstelle kostenlos angefordert werden.
Über Pressemeldungen und Informationen im Internet soll eine breite Öffentlichkeit über die Aktion und vor allem über ihre Gründe informiert werden.
Jetzt gilt`s! Gefordert ist jeder Einzelne
Abwarten ist keine Lösung. Wenn der Verordnung noch der ein oder andere Giftzahn gezogen werden soll, dann ist es jetzt an der Zeit, die politische Zange anzusetzen.
Die Besonnungsbranche hat in der Vergangenheit immer wieder Chancen und Gelegenheiten liegen lassen. Sicher wird auch dies nicht das "letzte Gefecht" sein. Aber die unmittelbare Zukunft der Branche entscheidet sich hier und jetzt. Wer mitentscheiden will, muss jetzt mitmachen.
mit der Anhörung der Verbände (eingeladen sind an die 30 Verbände und etliche Firmen und Privatpersonen) am 28. April im BMU in Bonn geht das Ringen um die "Solarien-Verordnung" (UV-Schutz-Verordnung, UVSV) in die heisse Phase.
BfB/IGS und SLS hatten sich bereits unmittelbar nach Bekanntwerden einer ersten, noch sehr vorläufigen Fassung aus dem Ministerium an die Arbeit gemacht. Mit dem "offiziellen" Referentenentwurf (PDF zum Download hier) mit Begründung (PDF zum Download hier) vom 18. März 2010 konnte dann Satz für Satz am Text gearbeitet werden.
Gleichzeitig wurde der bekannte Staatsrechtler, der frühere Berliner Justizsenator und ehemalige deutsche Verteidigungsminister (1988-89), Prof. Dr. Rupert Scholz, mit der verfassungsrechlichen Prüfung der Verordnung beauftragt.
Die Stellungnahme der Solarien-Verbände
In verschiedenen Arbeitsgruppen konnten die Einwände sowohl der Betreiber als auch der Industrie gegen das "Regulierungsmonster Solarien-Verordnung" gründlich erarbeitet, juristisch noch einmal präzisiert und schließlich zu einem einzigen Papier zusammengefasst und heute dem Ministeriuim zugeleitet werden.
Diese Stellungnahme liegt in zwei Formen vor:
Gleichzeitig wurde eine Stellungnahme speziell zum Problem der auch in der allgemeinen Synopse verschiedentlich angesprochenen Überschneidungen und Konflikte der Verordnung mit den internationalen Normen von Dr. Frank Richarz beim BMU eingereicht (PDF zum Download hier).
Um diesen Argumenten in der politischen Auseinandersetzung um eine sachgerechte Verordnung Nachdruck zu verleihen, muss deutlich werden, dass die gesamte Branche, jedes Studio vor Ort mit seinen Kunden und Freunden, hinter den Forderungen der "vereinigten Verbände" steht und keineswegs gewillt ist, den gesetzlichen Overkill und damit den Untergang vieler selbstständiger Existenzen kampflos hinzunehmen.
Mit zwei Aktionen wird die Branche diesen Willen den politischen Entscheidern deutlich vor Augen führen:
Einige Text-Vorschläge und Muster für die einzelnen Absätze eines solchen Briefs an die Abgeordneten Ihrer Region finden Sie hier (bitte vor dme Klicken als BfB-Mitglied einloggen). Sofern Sie die Namen Ihrer Lantagsabgeordneten nicht kennen, finden Sie diese auf den Web-Seiten Ihres Landtags (am Beispiel NRW hier).
Die Unterschriftenaktion wurde bereits durch einen sehr begrenzten Test vorbereitet. Der Grund ist einfach: eine solche Aktion schlägt sehr schnell in ihr Gegenteil um, wenn sie nicht eine eindrucksvolle Quote an Unterschriften vorweisen kann.
Der Test sollte die Sicherheit geben, dass jedes Studio in der Lage sein müsste, mindestens 100 Unterschriften in den "großen Topf" einzubringen.
Die ersten Ergebnisse dieses Test deuten darauf hin, dass alle beteililgten Studios diese Quote erfüllen und übererfüllen.
Wenn der Test Anfang der kommenden Woche beendet und ausgewertet ist, wird die Aktion für alle BfB-Studios - und voraussichtlich darüber hinaus - gestartet. Neben einem Flyer mit der Begründung für die Aktion und einer Unterschriften-Liste wird es verschiedene unterstützende Materialien und Maßnahmen geben, die Ihnen das Überzeugen der Menschen und das Einsammeln der Unterschriften erleichtern sollen.
Wenn die Aktion startet, hängt der Erfolg von Ihnen ab! Jedes Studio sollte mit der aktiven Unterstützung der Aktion seinen Beitrag leisten zum politischen Kampf für vernünftige und praktikable "Spielregeln" in der Besonnungsbranche und gegen bürokratische Regulierungswut, sinnlose Bevormundung und wirtschaftlichen Ruin.
"Solariengesetz" zeigt die Zähne
Wie schon wiederholt gemeldet, wird das Solarienverbot für Minderjährige am 01. März 2010 "strafbewehrt" - Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Selbst wenn die überlasteten Gewerbeämter keine flächendeckenden Kontrollen durchführen, genügt doch schon eine Anzeige eines Kunden (oder Konkurrenten) oder eine Recherche der Medien. Wer bisher noch keine verlässlichen Kontrollen installiert hat, sollte das also jetzt tun.
EU macht Druck und die Medien folgen
Ein doppelter Böllerschuss aus Brüssel und das verzerrte Medien-Echo hat in den letzten Wochen die Branche wieder einmal durchgerüttelt:
Die EU-Gremien und die Marktaufsichtsbehörden hatten über einen einfachen semantischen Trick versucht, die Grenze der Bestrahlungsstärken von 0,3Watt/m² sozusagen rückwirkend verbindlich zu machen. Dazu bedurfte es einer simplen Neudefinition des Begriffs-Ungetüms "Inverkehrsbringung".
Bisher hatte "Inverkehrbringung" für die Markteinführung von Neugeräten gegolten. Jetzt sollte auch die Anwendung von Altgeräten bei der Besonnung von Kunden als "in-den-Verkehr-bringen" gelten. Damit würden alle Solarienbetreiber ständig und schon seit langem gegen geltende EU-Bestimmung verstoßen und ihre Studios könnten geschlossen werden.
Entwarnung kam von den Verbandsjuristen: In Deutschland gilt - bis zum Erlass einer entsprechenden Verordnung - die alte Auffasung von "Inverkehrbringung". Das bedeutet allerdings nur eine "Atempause", da die kommende Verordnung mit Sicherheit die Anpassung an die EU-Norm enthalten wird.
Nachschlag
Brüssel setzte nach und der neue EU-Kommisar für Gesundheit und Verbraucherschutz trat mit einer Untersuchung europäischer Sonnenstudios vor die Presse. Danach entsprachen 15 Prozent aller Studios nicht den europäischen Standards. Dass diese Standards derzeit in einigen Ländern, so auch in Deutschland, noch garnicht gelten und darüber hinaus in Deutschland nur ganze zwei Studios getestet worden waren, tat dem Effekt keinen Abbruch. Innerhalb von wenigen Stunden und Tagen hatten aller Medien in der Bundesrepublik diese - an und für sich eher unauffällige - Nachricht dramatisch aufgeputzt und dem erschreckten Publikum vorgehalten.
Näheres dazu hier:
www.sonnennews.de/wordpress/2010/02/16/draufhauen-besser-als-hinschauen/
Die Medien ergriffen die günstige Gelegenheit, die Horror-Meldungen wieder aufzuwärmen aus Anlass der Einstufung von Solarien als "definitiv krebsserregend" durch die WHO/IARC mit den völlig unsinnigen Vergleichen von UV-Strahlen mit Arsen und dem tödlichen Senfgas.
Und wo sie nun schon einmal dabei waren, wurde auch die - vorsichtig gesprochen "umstrittene" - Behauptung aus der IARC-Studie von 2006 eingeflochten, dass sich bei Solariennutzung vor dem 35. Lebensjahr das Hautkrebs-(Melanom-)Risiko um 75 Prozent erhöhte.
Keine dieser Behauptungen hält einer Überprüfung stand - aber die Widerlegung ist schwierig und langwierig. Die Solarienverbände hatten schon vor längerer Zeit eine juristische und wissenschaftlich-statistische Überprüfung eingeleitet, die endgültigen Ergebnisse aber liegen noch nicht vor.
Indiskretion erschwert die Lage
Noch bevor die Verbände, wie angekündigt, offiziell über den Entwurf der Solarien-Verordnung informiert wurden, tauchte aus obskuren Quellen eine nicht bestätigte Version des Entwurfs mit fragwürdiger Gültigkeit auf und sorgte für erhebliche Irritationen auf allen Seiten.
Selbstverständlich werden die Verbände ihre Mitglieder umgehend unterrichten, sobald ihnen ein gültiger Entwurf vorliegt, der dann breit diskutiert werden kann. Für den März sind dann die Anhörungen der Verbände vorgesehen.
Nicht ausgeschlossen, dass bereits beim BfB-Kongress (und bei der IGS-MV plus Kneipen-Konferenz) das Papier tatsächlich vorliegt und erste Bewertungen möglich sind.
Es ist ja nicht so, dass sich jeder Sonnenstudio-Betreiber die Verordnung zum "Solariengesetz" mit all den angekündigten "Folterinstrumenten" von Herzen gewünscht hätte. Aber wenn sie denn kommen soll, dann sollte sie schnell kommen, damit sich die Branche auf die gesetzlichen Anforderungen einstellen kann. Der schlimmst mögliche Zustand für den planenden Studiobetreiber ist die Ungewissheit.
Nach letzten Informationen aus dem Bundesumweltministerium wird sich aber genau dieser ohnehin schon quälend lang andauernde Zustand noch beträchlich ausdehen.
In einer Zusammenfassung der Situation und einer vorausschauenden Einschätzung fasst der BfB-Vorsitzende, Dr. Norbert Schmid-Keiner den derzeitigen Stand der Dinge zusammen und versucht, die Folgen für die Studio-Praxis abzueliten.
Hier geht`s zum Schreiben des BfB-Vorsitzenden
Nach dem gescheiterten "Strukturwandel von unten" mit der Zertifizierung kommt nun der verordnete "Strukturwandel von oben" durch Gesetz und Verordnungen. Die Branche, vom Hersteller bis zum kleinsten Studio, muss sich gründlich darauf vorbereiten.
Warten auf die Verordnung
Inzwischen dehnt sich quälend die Zeit der Unsicherheit im Warten auf die Detailregelungen der Verordnung zum "Solariengesetz". Auch Anfang Oktober ist der seit Monaten angekündigte revidierte Entwurf als Grundlage der Verbände-Anhörung nicht in Sicht.
Da zumindest einige Eckpunkte wie die Betrahlungsstärke von 0,3W/m² so gut wie feststehen, bereiten die Verbände sich inzwischen darauf vor, diese Änderungen zumindest in der Öffentlichkeitsarbeit und in Werbehilfen für die Studios offensiv zu nutzen - hier wird ja den Kritikern künftig einiger Wind aus den Segeln genommen. Angstkampagnen gegen die künstliche Besonnung werden viele der bisher gängigen Argumente genommen.
Aufkleber wieder verfügbar
Die beiden Aufkleber-Varianten zum Solarienverbot für Jugendliche unter 18 Jahren sind wieder verfügbar.
Bestellung ebenfalls per Email an die Geschäftstelle oder im BfB-Werbemittel-Shop.