Es ist (fast) vollbracht - Bundesrat verabschiedet Änderungen UVSV

Hallo ###USER_name###,

Was lange währt, wird nicht unbedingt gut! Immerhin hat jetzt der Bundesrat einige der Änderungen zur "Solarienverordnung" (Regierungsentwurf vom Dezember 2010) verabschiedet und damit den Weg freigegeben zum Erlass der Verfügung durch die Regierung in den nächsten Tagen.

 

Die Änderungen können Sie hier herunterladen und mit dem Regierungsentwurf hier vergleichen.

 

Damit hat sich der Wirtschaftsausschuss mit seinem Vorschlag, die gesamte Verordnung abzulehnen, nicht durchgesetzt.

Was muss bis wann erledigt werden - die Fristen

Der BfB wird so rasch wie möglich eine detaillierte Analyse mit Hilfen für die Betreiber erstellen. Hier vorab nur die wichtigen Fristsetzungen für die unterschiedlichen Anforderungen an die Betreiber durch die Verordnung.

 

Hier ist gegenüber dem Regierungsentwurf eine wichtige Änderung vorgenommen worden:

Die Verordnung tritt - bis auf Ausnahmen - nicht wie üblich unmittelbar mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft sondern erst 6 Monate später! Diese Regelung soll den Bundesländern die nötige Zeit geben, die kontrollierenden Behörden vorzubereiten.

 

Durch diese Regelung verlängern sich die Übergangsfristen für die Anpassung der Geräte an die 0,3w/qm-Norm praktisch von 6 Monaten auf 12 Monate. 

Nicht verlängert werden dagegen die Fristen für die Bereitstellung von Fachkräften für das Beratungsangebot zu Beginn jeder Besonnungsserie und die Bestimmungen über die Informationspflichten der Betreiber für die Kunden.

 

Beispiel:

  • Verkündigung der Verordnung im Gesetzesblatt 1.April
  • Inkrafttreten der Verordnung somit 1. Oktober 2011.
  • Ab 1. Oktober beginnt die Übergangsfrist von 6 Monaten für die Geräteumrüstung, somit müssen die Geräte spätestens am 1. April 2012 umgerüstet sein.
  • Für die Informationspflichten  und die Dokumentationspflichten  gibt es keine Übergangsfristen mehr, diese sind mit Inkrafttreten zu erfüllen, also 6 Monate nach Verkündigung.
  • Die Übergangsfrist für den Nachweis von qualifiziertem Personal bleibt bei 16 Monaten, aber nicht nach Inkrafttreten ( dies wären ja dann  insgesamt 22 Monate) sondern nach Verkündigung. In unserem obigen Beispiel bedeutet dies, wird die Verordnung am 1. April verkündet, dürfen 16 Monate später keine Geräte mehr im Selbstbedienungsbetrieb betrieben werden, Stichtag wäre also der 1. September 2012.

Nach der Veröffentlichung der gesamten Verordnung im Bundesgesetzblatt muss eine detaillierte Analyse dieses Endprodukts einer langen Auseinandersetzung die praktischen Auswirkungen für die tägliche Solarien-Praxis herausarbeiten.

 

BfB-Mitglieder werden auch dann wieder zeitnah an dieser Stelle und in Kurzform bei Twitter und Facebook informiert werden.


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