Photomed Bundesfachverband Solarien und Besonnung e.V.
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Position des Photomed-Verbands zur Implementierung der LVD ADCO Empfehlungen und Neufassung der Euronorm EN 60335-2-27

Problemstellung

Die Low Voltage Directive LVD wurde am 14.11.2006 durch eine Empfehlung der zuständigen Arbeitgruppe (ADCO) für Solarien ausgeführt.

Die Empfehlung trat am 22.01.2007 mit der Veröffentlichung in Kraft.

Gleichzeitig hat die Europäische Kommission an CENELEC den Auftrag erteilt, die Euronorm EN 60335-2-27 entsprechend anzupassen.

Die Solarien-Hersteller erhalten eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Danach ist Herstellung und Verkauf von Geräten mit Leistungen über einer Bestrahlungsstärke von 0,3W/m2 nicht mehr zulässig.

Eine Regelung der Nutzung von Altgeräten steht aus. In Gesprächen zwischen Vertretern der Solarien-Branche, dem BfS, dem BMU und anderen Ministerien und Organisationen wird derzeit über diese Übergangslösungen verhandelt.

Position des Photomed-Verbands

Im Folgenden Vorschläge für die Position des Photomed-Verbands in diesen Verhandlungen:

  1. Der Photomed-Verband begrüßt alle Regelungen, die dem Verbraucherschutz im Umgang mit technischen Geräten Rechnung tragen und das größte Organ des menschlichen Körpers, die Haut, schützen.
  2. Die für die Regulierung des Besonnungsmarktes und die Marktaufsicht in Deutschland zuständigen Stellen werden aufgefordert den Betreibern von Sonnenstudios eine angemessene Zeit für die Umsetzung notwendiger Umrüstungen ihrer Geräte einzuräumen.
  3. Die verantwortlichen Entscheidungsträger werden aufgefordert alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Arbeitsplätze von 40.000 Mitarbeitern und die Existenz von  5500 Unternehmen zu erhalten.
  4. Der Photomed-Verband schlägt die sofortige Wieder-Einberufung des ?Runden Tisch Solarien? (RTS) vor.  
  5. Photomed fordert Bestandsschutz (Einhaltung der Zertifizierungsverträge) für die zertifizierten Studios.
  6. Der Photomed-Verband fordert die Hersteller von Besonnungsgeräten auf,
    6.1 rechtzeitig Materialien und Verfahren für die Umrüstung der Altgeräte zur Verfügung zu stellen,
    6.2 die Umrüstung möglichst aller Geräte zu ermöglichen,
    6.3 die Umrüstungssätze und deren Einbau zu einem Preis zur Verfügung zu stellen, der die Studios nicht über Gebühr belastet oder gar in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet,
    6.4 Umrüstungssätze (ohne Röhren) für Gerate mit einem Produktionsalter von 2 Jahren oder jünger kostenlos zur Verfügung zu stellen,
    6.5 für die kostenlose Entsorgung nicht umrüstbarer Altgeräte zu sorgen,
    6.6 die technischer Zulassung der umgerüsteten Geräte (Prüfsiegel, GS-Zeichen) sicherzustellen.
  7. Die für ähnliche technologische Anpassungsprozesse und Umrüstungsmaßnahmen üblichen staatlichen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen sollten für die Umstellung auf die neuen Regelungen für den Solarienbetrieb ebenfalls großzügig angewendet werden.

Die für diese Vorgänge relevanten Dokumente und Adressen im Internet:
http://ec.europa.eu/enterprise/electr_equipment/lv/guides/index.htm (Empfehlung LVD ADCO)
http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_031b.pdf (SCCP Gutachten)
http://www.photomed.de/euronorm-etappehtml.html (Zur Entstehungsgeschichte)

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