Die Low Voltage Directive LVD wurde am 14.11.2006 durch eine Empfehlung der zuständigen Arbeitgruppe (ADCO) für Solarien ausgeführt.
Die Empfehlung trat am 22.01.2007 mit der Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig hat die Europäische Kommission an CENELEC den Auftrag erteilt, die Euronorm EN 60335-2-27 entsprechend anzupassen.
Die Solarien-Hersteller erhalten eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Danach ist Herstellung und Verkauf von Geräten mit Leistungen über einer Bestrahlungsstärke von 0,3W/m2 nicht mehr zulässig.
Eine Regelung der Nutzung von Altgeräten steht aus. In Gesprächen zwischen Vertretern der Solarien-Branche, dem BfS, dem BMU und anderen Ministerien und Organisationen wird derzeit über diese Übergangslösungen verhandelt.
Im Folgenden Vorschläge für die Position des Bundesfachverband für Besonnungs in diesen Verhandlungen:
Die für diese Vorgänge relevanten Dokumente und Adressen im Internet:
http://ec.europa.eu/enterprise/electr_equipment/lv/guides/index.htm (Empfehlung LVD ADCO)
http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_031b.pdf (SCCP Gutachten)
http://www.BfB.de/euronorm-etappehtml.html (Zur Entstehungsgeschichte)