
Von der Euronorm zum Äquivalenzschlüssel
Normierung
Es gibt deutschlandweit geltende Normen (DIN), Europanormen (EN) und die international geltenden Normen (IEC).
Thema hier: die europäische Norm DIN EN 60335-2-27 ?Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-27: Besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung? und der Äquivalenzschlüssel.
Hintergrundproblem ist die Artenvielfalt der UV-Lampen, die zu einer mangehaften Markttransparenz führt.
Die Norm läuft aus
Zunächst muss man wissen, dass die momentan geltende DIN EN 60335-2-27:2001-05 nur noch bis zum 1. Mai 2006 von den Herstellern angewendet werden konnte. Danach ist die DIN EN 60335-2-27:2004-04 anzuwenden. In beiden Normen finden sich allerdings noch keine Angaben zum Äquivalenzschlüssel.
Dazu gibt es nur Normentwürfe für die Zukunft.
Diese Entwürfe sind
- DIN IEC 60335-2-27/A1:2004-08,
- DIN EN 60335-2-27/AA:2005-09 und
- DIN EN 60335-2-27/A2:2006-02.
Erst im zuletzt genannten Normentwurf ist die Rede vom Äquivalenzschlüssel. Dieser Norm-Entwurf wird gerade der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungsnahme vorgelegt.
Der Äquivalenzschlüssel
Im europäischen Norm-Entwurf DIN EN 60335-2-27/A2:2006-02 steht ?Geräte mit UV-Leuchtstofflampen zur Bräunung müssen mit dem Äquivalenzschlüsselbereich für Leuchtstofflampen gekennzeichnet sein. Dieser Äquivalenzschlüsselbereich legt die UV-Leuchtstofflampen fest, die in dem Gerät benutzt werden müssen.?
Derzeit wird der so genannte Äquivalenzschlüssel für UV-Leuchtstofflampen von einer international besetzten Normungskommission erarbeitet.
Der Äquivalenzschlüssel für UV-Leuchtstofflampen zur Bräunung muss lebar und dauerhaft auf der Lampe gekennzeichnet sein. Er hat den Aufbau Wattzahl ? Reflektortypschlüssel - UV-Schlüssel.
Der Reflektortypschlüssel hat den Wertebereich O, B, R, N.
- O (Lampe ohne Reflektor),
- B (Lampe mit weitem Reflektorwinkel > 230°),
- R (bei Lampen mit normalem Reflektorwinkel 200° = Winkel = 230° und
- N (Lampe mit engem Reflektorwinkel < 230°).
Der UV-Schlüssel hat das Format a/b.
- Die erste Zahl a gibt die gesamte erythemwirksame UV-Bestrahlungsstärke in mW/m2 für den Wellenlängenbereich 250 nm bis 400 nm an.
- Die zweite Zahl b gibt das Verhältnis der NMSC effektiven UV-Bestrahlungsstärke = 320 nm (gemeinhin als UV-B bezeichnet) und > 320 nm (UV-A) an. NMSC heißt Non-melanoma skin cancer bzw. Nicht-Melanom-Hautkrebs.
Ein willkürlich gewähltes Beispiel für einen Äquivalenzschlüssel sei 120-O-87/4,1.
Der Äquivalenzschlüsselbereich
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Äquivalenzschlüsselbereich einer Lampe und dem eines Solariengerätes.
- Erster basiert auf Messungen in einer nach Norm standardisierten Vorrichtung.
- Zweiter basiert auf Messungen nach Norm im Gerät.
Das ist übrigens auch immer das Grundproblem, wenn man nach äquivalenten Lampen sucht und dabei nur die reinen Lampenmessungen der Lampenhersteller zu Rate zieht. Denn Lampe L in Gerät G1 hat andere eryhtemwirksamen Bestrahlungsstärken als Lampe L in Gerät G2!
Berechnung des Äquivalenzschlüsselbereichs
In Zukunft soll also jede Lampe mit einem Äquivalenzschlüssel gekennzeichnet sein. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Fall Lampe ohne Gerät, also reine Labormessung nach Norm, und dem Fall Lampe im Gerät, natürlich Messung auch nach Norm. Relevant ist der zweite Fall.
Wird jetzt also der Äquivalenzschlüssel der Lampe, mit der das Gerät während der Typprüfung bestückt ist (Originallampenbestückung), als beispielsweise 100-B-52/1,2 ermittelt, dann lässt sich daraus der so genannte Äquivalenzschlüsselbereich berechnen.
Er lautet hier im Beispiel 100-B-(39-52)/(1,0-1,4).
Die Vorteile
Der potentielle Vorteil für den Solarienbetreiber besteht nun darin, dass er auf der Suche nach einer äquivalenten Lampe innerhalb des Bereiches 39 - 52 mW/m2 erythemwirksame UV-Bestrahlungsstärke und innerhalb des Bereiches 1,0 - 1,4 NMSC-effektive UV-Bestrahlungsstärke selbst wählen kann. Man muss zwar ein wenig rechnen, erhält aber dafür mehr Transparenz und vielleicht sogar mehr Optionen bei der Auswahl der Lampen.
Die Berechnung des Schlüsselbereiches funktioniert recht einfach:
Den ersten Wert 52 mit 75% multiplizieren.
Den zweiten Wert 1,2 mit 85% und mit 115% multiplizieren.
In Hinblick auf die RTS-Zertifizierung wäre der Betreiber von der mühsamen Beschaffung der Äquivalenzbestätigungen der Lampenhersteller entlastet. (Wie Sie sicher wissen, muss dieses Dokument für ein Gerät genau dann vorhanden sein, wenn man nicht die Originallampenbestückung fährt.)
Alles noch im Fluss
Wenn also irgendwann in der Zukunft ein Gerät ausgeliefert wird, dann muss auf dem Gerät der Äquivalenzschlüsselbereich für dieses Gerät in Kombination mit der Originallampenbestückung dauerhaft und lesbar angebracht werden. Daraus kann der Gerätebesitzer ablesen, welche äquivalenten Lampen auch geeignet sind. Liegt der Äquivalenzschlüssel der alternativen Lampe innerhalb des Äquivalenzschlüsselbereiches des Gerätes, dann kann die alternative Lampe verwendet werden.
Bis es soweit ist, wird noch einige Zeit ins Land gehen.
M. Braun
Auszug aus der UV-Fibel: Seite 33
?4.5.3.2 Austausch optisch wirksamer Bauteile Bei Wechsel optisch wirksamer Bauteile (Lampen, Filter, Reflektoren) müssen entweder Originalersatzteile des Herstellers verwendet werden oder Ersatzteile, die durch den Geräte-oder Ersatzteilhersteller als äquivalent deklariert wurden.?
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